Anlageberatung

So erkennen Sie einen guten Finanzberater

Von Markus Neumann

Finanzberater denken zuerst an die Bank und erst dann an den Kunden

Finanzberater sind vor allem eines – Verkäufer. Wer sich beraten lässt, sollte sich gut vorbereiten. Nur Anleger, die wissen, wie ein seriöses Beratungsgespräch ablaufen sollte und an welche gesetzlichen Vorgaben Berater gebunden sind, können deren Leistungen beurteilen – und im Zweifel die Bank wechseln, bevor sie in eine Falle tappen.

Schon die Bezeichnungen „Bankberater“ und „Bankberatung“ führen in die Irre. Sie suggerieren Objektivität und versprechen Experten, die nur im Interesse der Kunden Anlagevorschläge unterbreiten. Doch die Realität in deutschen Banken sieht anders aus. Finanzberater in Banken sind vor allem Verkäufer, die an den Produkten verdienen, die sie ihren Kunden vermitteln. Das nennt sich Provisionsberatung.

Bei diesem System verdient die Bank nur Geld, wenn sie Finanzprodukte verkauft. Je höher die Provision bei einem Produkt, desto attraktiver ist es für die Bank – und desto unattraktiver ist es in der Regel für den Kunden. Denn der muss die Provisionen bezahlen. Diese Kosten können die Rendite erheblich schmälern. Die Finanzberatung von Banken ist also nicht kostenlos, wie es auf den ersten Blick erscheint, sondern meistens ziemlich teuer, falls es zu Abschlüssen kommt. Wegen des schweren Konfliktes zwischen dem Profitstreben der Bank und den Interessen des Kunden ist Finanzberatung auf Provisionsbasis in Großbritannien und den Niederlanden inzwischen verboten worden.

In Deutschland geht das umstrittene Geschäft mit dem Vermögen gutgläubiger Bankkunden dagegen auch weiter nachdem die neue EU-Finanzmarktrichtlinie Mifid II im Januar 2018 in Kraft getreten ist. Anlegern sollte deshalb bewusst sein, dass sie immer auch in einem Verkaufsgespräch sitzen, wenn sie Finanzberater einer Bank konsultieren. Aber diese Erkenntnis ist nur die halbe Miete. Auf dem Weg zur passenden Geldanlage oder Altersvorsorge lauern noch eine Reihe weiterer Klippen, die es zu umschiffen gilt. Das Grundproblem sind die ungleich verteilten Informationen. In der Regel kennen sich Finanzberater mit Anlageprodukten (und mit deren Provisionen) ganz gut aus und verstehen auch etwas von den Unwägbarkeiten der Kapitalmärkte. Sie dagegen haben schlimmstenfalls überhaupt keine Ahnung.

Wie beim Gebrauchtwagenkauf können Sie während des Gesprächs kaum beurteilen, ob die Angaben, die der Verkäufer macht, richtig und vollständig sind oder ob er versteckte Mängel verschweigt. Um dieses Problem zu lösen, versuchen Kunden in einem Beratungsgespräch herauszufinden, ob sie dem Finanzberater vertrauen können. Dabei achten sie (meist) jedoch nur auf Äußerlichkeiten, hat der Psychologieprofessor Gerd Gigerenzer beobachtet. Etwa darauf, ob die Person lächelt, den Augenkontakt hält oder nickt. Stuften die Kunden einen Finanzberater als vertrauenswürdig ein, machten sie alles, was er sagt, so Gigerenzer in einem Interview mit dem Handelsblatt.

Doch das kann fatale Folgen haben, wie die zahlreichen Beratungsskandale zeigen. Wer Enttäuschungen aus dem Weg gehen will, kommt nicht darum herum, eine Anlageberatung vor- und nachzubereiten. Nur so können Sie dem Finanzberater mit gezielten inhaltlichen Fragen auf den Zahn fühlen. Nach dem Gespräch sollten Sie die wichtigsten Kernaussagen des Beraters noch einmal auf ihre Richtigkeit durchleuchten. Auch dabei hilft Ihnen Fairvalue. Preist der Finanzberater beispielsweise eine Geldanlage als „absolut sicher“ an, können Sie in der Rubrik Produktcheck nachlesen, wie Fairvalue diese Geldanlage beurteilt.

Gute Finanzberater erkennt man nicht an Äußerlichkeiten

Ob ein Finanzberater kompetent ist, lässt sich nicht an Äußerlichkeiten ablesen. Eine gockelhafte Erscheinung ist nicht unbedingt ein Indiz für mangelnde Seriösität. Ebensowenig sind Anzug und Krawatte ein Zeichen für Vertrauenswürdigkeit.

Der Gesprächsablauf

Der Ablauf des Gesprächs liefert Ihnen erste Hinweise darauf, ob Sie fundiert beraten werden oder nicht. So sollten im Gespräch die Bedürfnisse des Anlegers berücksichtigt und die empfohlenen Produkte ausführlich beschrieben werden. Die Beratung muss „anlegergerecht“ und „anlagegerecht“ sein, sagen die Richter des Bundesgerichtshofs (BGH). Die Vorgaben stehen im Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und in der deutschen Umsetzung der EU-Finanzmarktrichtlinie Mifid II. Sie soll den Anlegerschutz verbessern und die Transparenz an den Wertpapiermärkten erhöhen. Ob diese Ziele erreicht werden, wird sich erst in den kommenden Jahren zeigen.

Fragen zur Person

Um einschätzen zu können, welche Produkte am besten passen, sollte der Finanzberater erst einmal wissen, mit wem er es zu tun hat. Deshalb verpflichtet ihn das Gesetz dazu, seinen Kunden nach dessen Kenntnissen über Finanzgeschäfte und seinen Erfahrungen mit früheren Geldanlagen zu fragen. Dazu gehören auch Fragen nach Ausbildung und Beruf. Der Berater muss sich darüber hinaus einen Überblick über die finanziellen Verhältnisse des Kunden verschaffen und sich nach dem Einkommen, weiterem Vermögen und möglichen Schulden erkundigen.

Ohne diese Daten kann ein Finanzberater kaum beurteilen, ob beispielsweise ein Vorsorgeprodukt wie eine Riester-Rente für Sie geeignet ist und in welcher Höhe eine monatliche Sparrate für Sie tragbar ist. Das Wichtigste ist aber, dass der Berater Ihr Anlageziel kennt. Er muss wissen, wofür Sie das Geld anlegen möchten, wie lange und welches Risiko Sie dabei eingehen wollen. Niemand ist verpflichtet, diese Auskünfte zu geben, doch verweigern Sie sie, darf der Finanzberater keine Empfehlung mehr aussprechen.

Ihr Risikoprofil

Wenn Sie in Wertpapiere, also etwa in Aktien, Anleihen oder Fonds investieren wollen, stuft Sie Ihr Finanzberater auf Basis Ihrer Angaben in eine Risikoklasse ein. Das ist eine heikle Angelegenheit. Denn von Ihrer Risikoklasse hängt ab, welche Produkte Ihnen eine Bank verkaufen darf. Meistens gibt es fünf Klassen, deren Risiko von Stufe zu Stufe ansteigt. Die Klasse 1 hat das niedrigste, die Klasse 5 das höchste Risiko. Den Risikoklassen sind einzelne Wertpapier-Gruppen und Fondskategorien zugeordnet. Die Bank darf Ihnen ausschließlich Geldanlagen empfehlen, die in Ihrer Risikoklasse oder darunter liegen.

Bei den Risikoklassen verwenden Banken und Sparkassen kein einheitliches System. Die Geldinstitute orientieren sich aber an der nachfolgenden Einteilung. Bei den aufgeführten Produkten handelt es sich um Beispiele. Zu den einzelnen Risikogruppen können noch weitere Geldanlagen gehören. Informationen zu den einzelnen Produkten finden Sie alphabetisch geordnet in der Rubrik Produktcheck.

Die Risikoklassen im Überblick

Vorsicht Risikofalle

Prinzipiell haben Finanzberater in Banken ein Interesse daran, Ihnen eine möglichst hohe Risikoklasse mit einer entsprechend riskanten Strategie zu verpassen. Denn erstens können sie Ihnen dann mehr Produkte verkaufen, die hohe Provisionen abwerfen, und zweitens sichern sie sich gleichzeitig gegen mögliche Klagen ab. Falls Sie sich später wegen unerwarteter Verluste schlecht beraten fühlen, kann der Berater immer auf Ihre Risikoeinstufung verweisen. Achten Sie also genau darauf, dass hier nichts schiefgeht. Im Zweifel können Sie einen unabhängigen Experten bei einer Verbraucherzentrale oder einen Honorarberater hinzuziehen.

Anleger wünschen sich in der Regel hohe Renditen, wollen aber möglichst kein Risiko eingehen. Beides gleichzeitig ist an den Finanzmärkten leider nicht zu haben. Hohen Renditen stehen auch immer entsprechend hohe Risiken gegenüber. Nicht selten haben Anleger Renditeziele, die mit ihrer Risikobereitschaft kaum in Einklang zu bringen sind. Auf solche Konflikte muss Sie der Finanzberater hinweisen. Sie stehen dann vor der Wahl: Entweder Sie machen Abstriche bei der Rendite oder Sie erklären sich bereit, höhere Risiken auf sich zu nehmen. Einen anderen Ausweg aus diesem Dilemma gibt es nicht.

So fühlen Finanzberater ihren Kunden auf den Zahn

Um einzugrenzen, in welche Risiko-Kategorie ein Kunde gehört, gehen Banken unterschiedlich vor. Es kann passieren, dass ein Finanzberater einer Bank den Kunden regelrecht überfährt und ihn fragt, welche Anlagestrategie er denn verfolge („Stabilität, Einkommen, Wachstum oder Chance?“), obwohl der Kunde zuvor deutlich gemacht hat, keinerlei Erfahrungen mit Wertpapieren zu haben – und sich bisher kaum eine Strategie zurechtgelegt haben dürfte.

Doch selbst erfahrene Anleger können sich unter solchen Bezeichnungen nur schwer etwas vorstellen. Wer nachfragt, wie wir bei einer Test-Beratung in einer Berliner Filiale einer deutschen Großbank, dem wird eine Grafik mit vier Musterdepots vorgelegt. Sie zeigt, wie die Vermögensaufteilung, die sogenannte Asset Allocation, für die einzelnen Strategien aussehen könnte, also wie viele Aktien, Anleihen, Rohstoffe, Immobilien und Bankeinlagen im Depot sein sollten, wenn man sich für eine Variante entscheidet. Aber auch daraus lässt sich für ein Wertpapier-Greenhorn kaum ableiten, welche konkreten Risiken damit verbunden sind.

Aber es gibt auch Geldinstitute, die es etwas besser machen: Eine Bank legt Kunden beispielsweise nach einem standardisierten Erfassungsbogen fünf Aussagen zur Risikoeinstellung vor. Auf einer vierstufigen Skala können sie zustimmen oder ablehnen. Zwar sind die Aussagen leicht verständlich, aber auch sie enthalten unbestimmte Begriffe wie „höhere Renditen“ und „höhere Risiken“, unter denen sich vermutlich jeder etwas anderes vorstellt.

Konkreter wird ein Anlagebeispiel: Die Kunden müssen zwischen drei verschiedenen Anlagen wählen, für die eine mögliche Verlust- und Gewinnspanne (minus 1 bis plus 3 Prozent, minus 6 bis plus 12 Prozent, minus 20 bis plus 30 Prozent) vorgegeben wird. Nach der Bestandsaufnahme ordnen Banken ihre Kunden auf Basis von deren Antworten in Risikoklassen ein und legen eine Standard-Anlagestrategie fest.

Aufklärung ist Pflicht

Falls Sie keine oder wenig Erfahrung mit Wertpapieren haben, muss Ihr Finanzberater Sie ausführlich über Verlustgefahren der einzelnen Produktgruppen aufklären, bevor er Sie in die entsprechende Risikoklasse einordnen darf. Es reicht selbstverständlich nicht, wenn er Ihnen nur einmal kurz herunterbetet, welche Produkte zu welcher Risikoklasse gehören. Ein guter Anlageberater nimmt sich ausreichend Zeit, um Ihnen die Eigenschaften der wichtigsten Produkte zu erklären. Zudem sollte er Sie mit Informationsmaterial versorgen, mit dem Sie einzelne Punkte vertiefen können, bevor Sie eine Anlage abschließen.

Viel Spielraum bei der Anlagestrategie

Die Risikoklassen legen nur fest, welche Produkte Ihnen verkauft werden dürfen. Sie können deshalb lediglich bei einzelnen Käufen davor schützen, zu riskante Anlagen aufgedrängt zu bekommen. Die Risikoklassen sagen aber nichts darüber aus, in welche Anlagen Sie in welchem Verhältnis investieren sollten. Doch erst aus der Gesamtzusammensetzung Ihrer Geldanlagen ergibt sich Ihr Gesamtrisiko.

Nehmen wir an, Sie sind in die Risikoklasse 3 eingestuft. Das bedeutet, für Sie kommen internationale Aktienfonds in Frage. Wenn Sie 50.000 Euro anlegen und nur geringe Risiken eingehen wollen, wäre es aber vollkommen falsch, das ganze Geld in Aktienfonds zu investieren. Der richtige Weg ist eine Mischung aus sicheren Anlagen und Aktienfonds – abhängig von Ihren Renditevorstellungen.

In welchem Verhältnis verschiedene Geldanlagen kombiniert werden können, legt die Anlagestrategie fest. Entsprechend Ihrer Risikoeinstellung und Ihres Anlageziels ordnen Ihnen die Banken meistens eine ihrer Standardstrategien zu. Dabei gilt: Je sicherheitsorientierter Sie anlegen wollen, desto geringer muss der Anteil riskanter Anlagen wie Aktien sein.

Die Auswahl der Anlagestrategie

Häufig bieten Banken drei oder vier Standardstrategien an – von sicherheitsorientiert bis spekulativ. Die Namen, die sich die Vertriebsabteilungen dafür ausdenken, unterscheiden sich von Bank zu Bank erheblich, obwohl sich die Risiken ähneln. Wenn Sie bis zu 50 Prozent der Anlagesumme in riskante Anlagen stecken, heißt das beispielsweise bei der einen Bank „ausgewogen“, bei einer anderen heißt das „Wachstum“. Orientieren Sie sich nie an solchen Bezeichnungen (und daran, was Sie sich darunter vorstellen). Achten Sie immer auf den konkreten Anteil riskanter Anlagen bei einer Strategie.

Die Standardstrategien geben allerdings nur ein grobes Raster vor, das die Finanzberater abhängig von den Kundenwünschen anpassen. Theoretisch könnten Banken eine optimale Zusammensetzung Ihrer Geldanlagen für Sie berechnen, wenn Sie ein konkretes Renditeziel, zum Beispiel 6 Prozent pro Jahr vorgeben oder eine durchschnittliche Schwankungsbreite, zum Beispiel 15 Prozent pro Jahr. Optimal heißt, nur das geringste Risiko einzugehen, um einen bestimmten Ertrag erwarten zu können.

Doch solche Kalkulationen sind aufwendig. Deswegen bieten Geldinstitute diesen Service in der Regel nur reichen Kunden an, die große Summen anlegen wollen. Bei Durchschnittskunden geschieht das lediglich Pi mal Daumen.

Keine Garantien

Selbst wenn Ihr Finanzberater nach bestem Wissen und Gewissen handelt und Ihnen ein passendes Anlage-Portfolio zusammenstellt, gibt es keine Garantie, dass Sie die erwartete Rendite auch tatsächlich erzielen. Das zeigt sich immer erst im Nachhinein. Nichtsdestotrotz gibt es mathematische Verfahren und Computerprogramme, mit deren Hilfe man Chancen und Risiken eines Depots quantifizieren und für verschiedene Wertentwicklungen Eintrittswahrscheinlichkeiten berechnen kann. Bitten Sie Ihren Berater um solche Analysen. Aber seien Sie nicht enttäuscht, wenn er Ihnen zu verstehen gibt, dass das seine Möglichkeiten übersteigt.

Angaben zur Sache

Die konkreten Produkte, die der Finanzberater empfiehlt, muss er genau vorstellen. Zunächst muss er beschreiben, wie die Geldanlagen im Einzelnen funktionieren und welche Rendite sie versprechen. Er muss seinen Kunden über die Risiken aufklären, die er mit dem Kauf eingeht, und ihm erläutern, inwieweit während der Laufzeit der Wert der Anlage schwanken kann.

Ein weiterer wichtiger Punkt sind die Kosten. Der Finanzberater muss sämtliche mit der Anlage verbundenen Kosten und Nebenkosten nennen, dazu gehören Anschaffungskosten, jährlich anfallende Verwaltungskosten und Kosten für die Depotführung. Die in Rechnung gestellten Provisionen sind in jedem Fall separat aufzuführen, heißt es im Gesetz. Sind Interessenkonflikte im Spiel, beispielsweise wenn die Bank von einer Fondsgesellschaft Provisionen für die Vermittlung von Investmentfonds bekommt (und das ist so gut wie immer der Fall), muss sie das offenlegen. Der Anlageberater ist zudem verpflichtet, den Kunden auf die Abgeltungsteuer anzusprechen und zu erörtern, ob er einen Freistellungsauftrag unterschreiben sollte.

Geeignetheitserklärung löst das Beratungsprotokoll ab

Das bisher gesetzlich vorgeschriebene Beratungsprotokoll wird ab 2018 abgeschafft. An seine Stelle tritt die sogenannte Geeignetheitserklärung. Darin muss der Finanzberater ausführlich erläutern, warum er fand, dass ein bestimmtes Produkt für den Kunden geeignet sei, und warum er es ihm empfohlen hat. Die Empfehlungen müssen im Einklang mit den persönlichen Zielen, den Lebensumständen, der gewünschten Anlagedauer sowie den Kenntnissen und der Erfahrung des Kunden mit Anlageprodukten stehen. Auch die Risikobereitschaft und die Tragfähigkeit von Verlusten muss der Berater dokumentieren.

Diese Punkte mussten Banken und Vermittler im Wesentlichen auch in dem ehemaligen Beratungsprotokoll berücksichtigen. Der Unterschied zu Geeignetheitserklärung besteht vor allem darin, dass der Gesetzgeber auf ausführliche Beschreibungen zum Verlauf des Beratungsgesprächs verzichtet und sich stattdessen auf das Ergebnis der Beratung konzentriert. Berater hoffen deswegen auf einen geringeren Verwaltungsaufwand und eine vollständig standardisierte Geeignetheitserklärung.

Neu ist auch, dass in dem Dokument vermerkt werden soll, ob der Finanzberater eine periodische Überprüfung seiner Empfehlung für nötig hält. Das kann vor allem bei komplexeren  Zertifikaten der Fall sein, von denen Fairvalue grundsätzlich abrät.

Die Geeignetheitserklärung muss dem Kunden ausgehändigt werden, bevor der Finanzberater Aufträge zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren für den Kunden ausführt. Eine Ausnahme sind telefonische Beratungen. In solchen Fällen kann die Erklärung nachgereicht werden. Sie muss auch erstellt werden, wenn der Kunde nichts kauft, beispielsweise weil der Berater von einer Anlage abrät.

Banken setzen Verbraucherschutz nur widerstrebend um

Ob die Banken die neue EU-Finanzmarktrichtlinie Mifid II korrekt umsetzen, bleibt allerdings abzuwarten. Denn in der Vergangenheit haben sich die Geldinstitute nicht mit Ruhm bekleckert, wenn es um die Einführung neuer Verbraucherschutzregeln ging. Das zeigen verschiedene Untersuchungen.

Nach Einführung des Beratungsprotokolls schickte beispielsweise die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zwischen September 2011 und Februar 2012 Testpersonen in 50 Kreditinstitute zu jeweils einem Beratungsgespräch. Ergebnis der Fallstudie: Kein Protokoll enthielt alle nötigen Informationen. Kein einziges Institut hat die Risikoneigung nach den Angaben des Testkunden im Protokoll dokumentiert. Die Formulierungen waren willkürlich und schwammig.

Das Vermögen und die vorhandenen Verbindlichkeiten haben die Finanzberater nur in einem Fall vollständig dokumentiert. Informationen über die Höhe der anfallenden Kosten für die empfohlenen Anlageprodukte waren in 71 Prozent der Fälle weder in Euro noch in Prozent im Protokoll ausgewiesen. In 55 Prozent der Fälle wurden entweder Einnahmen oder Ausgaben der Testkunden falsch dokumentiert oder fehlten gänzlich. 20 Prozent der Kunden wurde trotz klarer gesetzlicher Verpflichtung kein Beratungsprotokoll ausgehändigt.

Die Finanzaufsicht BaFin leitete immer wieder Verfahren gegen Kreditinstitute wegen fehlerhafter Beratungsprotokolle ein. Sie kann Bußgelder bis zu 50.000 Euro verhängen. Die Banken scheint das aber nicht zu jucken.

Wenn Sie künftig nach einer Beratung, in der es um Wertpapiere wie Anleihen, Aktien, Fonds und Zertifikate ging, keine Geeignetheitserklärung erhalten oder wenn Zweifel daran bestehen, dass das Dokument richtig oder vollständig ist, sollten Sie zunächst Ihre Bank darauf ansprechen. Will die nicht nachbessern, können Sie sich an die BaFin wenden. Waren dagegen nur risikolose Bankeinlagen wie Tagesgeld und Festgeld oder Sparbücher und Sparbriefe Thema, besteht keine Dokumentationspflicht.

Dauer der Beratung

Wie lange ein Beratungsgespräch dauert, hängt von der Komplexität der Kundenwünsche und von deren Erfahrung mit Geldanlagen ab. Geht es nur darum, ein oder zwei Produkte im Depot eines routinierten Wertpapieranlegers auszutauschen, ist vermutlich in 30 bis 45 Minuten alles geklärt. Möchte aber ein Kunde erstmals in Wertpapiere investieren, ist es mit einer kurzen Beratung nicht getan. Dafür ist die Materie zu komplex. Mindestens zwei Gespräche sind nötig, um den Kunden wenigstens das Allernötigste über die Funktionsweise und vor allem die Risiken von Wertpapieren zu erklären. „Je weniger Erfahrung ein Anleger hat, desto mehr Aufklärungsarbeit muss die Bank leisten“, erklärt der Freiburger Anlegeranwalt Andreas Mayer.

Lesen, lesen, lesen – und an die Fakten denken

Doch auch der Kunde muss Einsatz zeigen. Nach dem ersten Gespräch geht ein Wertpapier-Einsteiger mit einem Stapel Prospekte nach Hause. Gewissenhafte Privatbanken, Sparkassen und Volksbanken händigen ihm außerdem die „Basisinformationen über Wertpapiere“ aus. Dabei handelt es sich um eine Grundsatzpublikation der Finanzbranche, die einen Überblick über die wichtigsten Wertpapiere und Anlageinstrumente bietet.

Ein weiterer Haufen Papier kommt im abschließenden Gespräch auf Sie zu, wenn der Finanzberater Ihnen seinen konkreten Anlagevorschlag unterbreitet. Wenn sich der Anlageberater korrekt verhält, händigt er Ihnen die Geeignetheitserklärung aus, die mit Anlagen ganz schnell auf 50 DINA4-Seiten anwächst. Zu den Anlagen gehören die sogenannten Produktinformationsblätter. Sie sollen Anleger auf ein bis drei Seiten über die wichtigsten Fakten zu einem Finanzprodukt informieren.

Produktinformationsblatt – Fachchinesisch inklusive

Neben dem Beratungsprotokoll müssen Banken und andere Finanzdienstleister Kunden nach Anlageberatungen zu Wertpapieren die entsprechenden Produktinformationsblätter (PIBs) aushändigen. Diese auch als „Beipackzettel“ bezeichnete Information ist seit dem 1. Juli 2011 gesetzlich vorgeschrieben. Jedes Blatt enthält eine Produktbeschreibung, den Ausgabepreis, die Verzinsung sowie Hinweise auf Risiken der Papiere wie zum Beispiel Kursschwankungen. Zudem werden die Kosten eines Finanzprodukts aufgeführt, um es besser als bisher mit anderen Produkten vergleichen zu können.

Produktinformationsblätter gibt es zu Aktien, Anleihen und Zertifikaten, zu Pfandbriefen sowie zu Bundeswertpapieren. Für Investmentfonds gibt es ein eigenes Produktinformationsblatt, die „wesentlichen Anlegerinformationen“. Anders als Letztere enthalten PIBs kein Risikoprofil mit Risikoklassen, in die die jeweiligen Produkte eingeteilt werden müssen. Für bankeigene Zinsanlagen ist die Erstellung eines PIBs freiwillig.

Die Qualität der PIBs ist in verschiedenen Untersuchungen analysiert worden. Alle deckten erhebliche Mängel auf. In einer Studie des Verbraucherschutzministeriums heißt es etwa: „Fachbegriffe und komplizierte, lange Sätze behindern die Verständlichkeit.“ Besonders gravierend war dieses Problem bei sogenannten komplexen Produkten wie Zertifikaten. 60 Prozent der untersuchten PIBs in diesem Bereich stuften die Wissenschaftler als nicht verständlich ein. Insgesamt war „wegen fehlender, überflüssiger und unzulässiger Angaben“ mehr als ein Drittel aller analysierten PIBs „formal unvollständig beziehungsweise unrichtig“.

Abhilfe soll ein im September 2013 veröffentlichtes Glossar schaffen, das die Deutsche Kreditwirtschaft, eine Interessenvertretung der kreditwirtschaftlichen Spitzenverbände, in Zusammenarbeit mit Verbraucherschützern und dem Verbraucherministerium erarbeitet hat. Es empfiehlt, welche Begriffe in den PIBs verwendet werden sollen und welche nicht. Das soll zu einer besseren Verständlichkeit beitragen. Ob die einzelnen Banken diese Vorschläge so umsetzen, dass sie auch den gewünschten Erfolg bringen, muss sich allerdings erst noch zeigen.

Wesentliche Anlegerinformationen – uneinheitliche Risikoklassen bei Fonds

Für Investmentfonds heißt das Produktinformationsblatt „Key Investor Information Document“ (KIID), in Deutschland „Wesentliche Anlegerinformationen“. Das KIID geht auf eine Initiative der Europäischen Union zurück und ist seit 1. Juli 2012 für ganz Europa verpflichtend. In Deutschland wurde das KIID bereits am 1. Juli 2011 eingeführt. Es wird von den Fondsgesellschaften für jeden Fonds erstellt und muss auf zwei DINA4Seiten über die wichtigsten Details wie Ziele und Anlagepolitik, Risiko und Ertragsprofil, Kosten und die frühere Wertentwicklung des Fonds aufklären.

Die Anlegerinformationen sollen den bislang verwendeten vereinfachten Verkaufsprospekt ersetzen. Sie müssen vor dem Kauf eines Fonds ausgehändigt werden, damit der Anleger sie in Ruhe lesen kann.

Banken setzen ihre eigenen Standards

Die Fondsgesellschaften müssen jeden Fonds einer Risikoklasse zuordnen. Davon ausgenommen sind offene Immobilienfonds. Sie müssen die Risiken nur verbal beschreiben. Die Europäische Union gibt Risikoklassen von 1 (geringstes Risiko) bis 7 (höchstes Risiko) vor. Doch dem folgen nicht alle Banken. Die Targobank etwa stuft Finanzprodukte in sechs Kategorien von 0 bis 5 ein. Auch die Commerzbank kocht ihr eigenes Süppchen. Sie teilt Wertpapiere und Fonds in sechs Klassen von A bis F ein. Diesem Schema folgen auch die sogenannten Wertpapiervoten, die sie den Beratungsprotokollen beifügt. Dabei handelt es sich um mehrseitige Begründungen, warum die Commerzbank die entsprechenden Produkte auf ihre Empfehlungsliste genommen hat.

Solche Informationen einer Bank sind freiwillig. Die gesetzlich vorgeschriebenen Produktinformationen über Fonds müssen die Fondsgesellschaften anfertigen. Sie wiederum folgen in der Regel der EU-Vorgabe. Das bedeutet: Bei der Commerzbank erhält der Kunde Informationen aus zwei verschiedenen Quellen, die Produkte in unterschiedliche Risikoschemata einteilen. Das dürfte den einen oder anderen Anleger verwirren. Grundsätzlich wird die Vergleichbarkeit einzelner Anlageprodukte erschwert, wenn Banken die EU-Vorgabe nach eigenen Vorstellungen modifizieren.

Einstufungen spiegeln nicht immer das tatsächliche Risiko wider

In welche Risikoklasse ein Fonds gehört, wird von einem Risikoindikator, dem „Synthetic Risk and Reward Indicator“ (SRRI), abgeleitet. Dabei handelt es sich um eine Größe, die die Wertschwankungen des Fonds betrachtet, in der Regel die der letzten fünf Jahre. Je höher die Risikoklasse ist, desto höher ist auch die Schwankungsbreite eines Fonds und damit sein Risiko.

Beim DWS-Deutschland-Fonds etwa, der schwerpunktmäßig in deutsche Aktien investiert, betragen die Schwankungen über 25 Prozent. Mit diesem Wert kommt der Fonds in die höchste Risikoklasse. Bei Fonds, die neu auf dem Markt sind, kann das Risiko anhand simulierter Wertschwankungen ermittelt werden. Dafür werden Vergleichsindizes oder Vergleichsportfolios herangezogen, mit denen sich ein Fonds misst. Der jeweilige Vergleichsindex muss im Fondsprospekt ausgewiesen werden. Wie aussagekräftig solche Simulationen sind, ist allerdings fraglich.

Auch bei Fonds, die schon lange am Markt sind, spiegeln die Einstufungen nicht immer die tatsächlichen Risiken der Fonds wider. Das konnte in der Vergangenheit dann passieren, wenn Fonds nicht in Euro, sondern in einer Fremdwährung rechnen. Das Wechselkursrisiko, das ein Anleger aus dem Euroraum in solchen Fällen trägt, wurde bisweilen nicht berücksichtigt – die Risikoeinstufung fiel dadurch zu niedrig aus.

So stufte beispielsweise die Fondsgesellschaft Union Investment den Geldmarktfonds UniMoneyMarket: USD, der in US-Dollar anlegt, in die niedrigste von sieben vorgegebenen Risikoklassen ein. Aus Sicht der Fondsgesellschaft, die in Dollar anlegt und rechnet, ist die Einstufung korrekt. Nicht aber aus der Perspektive des deutschen Anlegers. Der investiert nämlich in Euro und trägt das volle Wechselkursrisiko. Das ist für ihn so hoch, dass der Fonds in die Risikoklasse 5 aufsteigen müsste. Seien Sie deshalb besonders wachsam, wenn Ihnen Fonds empfohlen werden, die in fremde Währungen investieren.

Checkliste: Fit für das Beratungsgespräch

Mit einer guten Vorbereitung können Sie sich davor schützen, etwas angedreht zu bekommen, was nicht zu Ihnen passt.

Gesprächsvorbereitung

Vor dem Gespräch sollten Sie für sich selbst folgende Fragen klären:

  • Bedarf. Brauchen Sie überhaupt eine Finanzberatung? Nur weil Sie ein Berater anruft und Sie zu einem Beratungsgespräch bittet, heißt das nicht, dass Ihre Anlagen dringend umgekrempelt werden müssen.
  • Ziel. Welches Ziel verfolgen Sie mit Ihrer Geldanlage? Dient sie der Altersvorsorge oder wollen Sie sich ein neues Auto oder eine Immobilie anschaffen?
  • Dauer. Wann brauchen Sie Ihr Geld? Wie lange können Sie Ihr Geld entbehren?
  • Art. Wollen Sie einen Betrag auf einmal anlegen oder jeden Monat etwas sparen?
  • Risiko. Welches Risiko wollen Sie eingehen? Nur wer das klar für sich definiert hat, kann sich dem Finanzberater gegenüber deutlich ausdrücken. Am besten ist, Sie schreiben in Ihren eigenen Worten auf, wie viel Risiko Sie tragen können.

Während des Gesprächs

  • Zeuge. Gehen Sie möglichst nicht allein zu einem Beratungsgespräch. Ein Zeuge kann bares Geld wert sein, falls Sie später wegen Falschberatung gegen Ihre Bank vorgehen wollen.
  • Risikoprofil. Die Begriffe der Banken für die Anlagestrategien, die sie Kunden zuordnen, führen leicht in die Irre. Hinter Wörtern wie „ertrags- oder renditeorientiert“ oder „Wachstum“ und „Ausgewogen“ verbergen sich Anlagestrategien, die mit hohen Verlustrisiken verbunden sein können. Wenn Sie kein Risiko wollen, wählen Sie besser Tagesgeld und Festgeld.
  • Kosten. Lassen Sie sich die Kosten eines Produkts immer auch in Euro und Cent nennen.
  • Empfehlung. Einen neutralen Marktüberblick dürfen Sie von Finanzberatern in Banken nicht erwarten. Sie empfehlen häufig lieber Produkte ihrer eigenen Häuser als die der Konkurrenz. Fragen Sie nach Interessenkonflikten des Finanzberaters. Er muss Ihnen gute Produkte anbieten, nicht zwangsläufig die, mit denen er am meisten verdient.
  • Falle. Unterschreiben Sie kein Papier, in dem steht, Sie wollten etwas „auf eigenen Wunsch“ erstehen. Damit entlassen Sie den Finanzberater aus der Pflicht, Sie anleger- und anlagegerecht zu beraten.

Daran erkennen Sie schlechte Beratung

  • Der Finanzberater drängt zum Abschluss, suggeriert, dass eine schnelle Entscheidung für das optimale Ergebnis nötig ist.
  • Das Thema Risiken nimmt nur geringen Raum im Gespräch ein. Der Finanzberater stellt vor allem die Chancen einzelner Produkte in den Vordergrund.
  • Er empfiehlt, einen größeren Betrag in nur ein einziges Produkt zu investieren.
  • Der Finanzberater verspricht hohe Renditen garantiert ohne Risiko. Bei Geldanlagen gilt grundsätzlich: Je höher die Renditechance, desto höher ist auch das Risiko.
  • Der Finanzberater macht bereits vorhandene Geldanlagen schlecht und fordert Sie auf, diese zu kündigen (um Ihnen dann mehr neue Produkte verkaufen zu können). Zwar ist es möglich, dass Sie schlechte Produkte im Depot haben. Doch das sollten Sie vor einer Kündigung erst einmal genau prüfen.
  • Das Beratungsprotokoll enthält Angaben, die nicht richtig sind oder im Gespräch gar nicht thematisiert wurden.
  • Das Beratungsgespräch war nur kurz, obwohl Sie noch keine Erfahrung mit Wertpapieren hatten.

Das sind Ihre Rechte nach dem Gespräch

  • Telefon. Nach einer Beratung am Telefon warten Sie besser, bis Sie das Protokoll in Händen halten und lesen können. Kaufen Sie noch während des Telefonats eine Geldanlage, haben Sie zwar ein Rücktrittsrecht, Sie müssen der Bank aber Fehler im Protokoll nachweisen können.
  • Falschberatung. Wenn Sie glauben, falsch beraten worden zu sein, beschweren Sie sich zunächst bei Ihrer Bank. Hilft das nicht, wenden Sie sich an die Schlichtungsstelle oder den Ombudsmann Ihrer Bank. Haben Sie bei der Schlichtungsstelle keinen Erfolg, wenden Sie sich an eine Verbraucherzentrale und einen Anwalt.

Der Autor


Markus Neumann ist Finanzjournalist, Herausgeber des Online-Anlegermagazins Fairvalue und Sachbuchautor. Zuletzt erschien von ihm „Das ETF-Portfolio – wie Sie ein fast unschlagbares Depot zusammenstellen und managen“. 2020 war er für den Deutschen Journalistenpreis in der Kategorie Vermögensverwaltung nominiert. Folgen Sie ihm auf Twitter.

© Fairvalue, aktualisiert am 25.07.2022

Fotografie: Ryan Russell / Unsplash.com

Kickbacks

Welche Provisionen Finanzberater bei jeder Geldanlage kassieren

Von Markus Neumann

Hohe Provisionen schmälern die Renditen von Anlegern

Banken und andere Finanzvermittler verdienen mit dem Verkauf von teuren Finanzprodukten viel Geld. Das Nachsehen haben schlecht informierte Kunden, für die nach Abzug aller Provisionen und Kosten nur magere Renditen übrigbleiben. Wer sich mit den Krümeln, die vom reich gedeckten Tisch der Finanzindustrie herunterfallen, nicht zufrieden geben will, kann seine Kosten deutlich drücken – und damit die Gewinnchancen erhöhen.

Wenn Sie eine Geldanlage abschließen, machen Sie nicht selten erst einmal Miese. Der Grund sind die Kosten, die mit dem Kauf von Finanzprodukten verbunden sind. Sie werden beim Erwerb als Abschlussprovision abgezogen. Bis Ihre Anlage diese Kosten wieder reingeholt hat und Sie etwas verdienen, kann einige Zeit verstreichen – abhängig von dem jeweiligen Produkt und der Marktentwicklung. Zunächst einmal kassiert also die Bank, bevor Ihnen Ihre Anlage etwas einbringt.

Zum Teil hohe Abschlussprovisionen

Die Abschlussprovisionen knöpfen Ihnen die Produktanbieter ab und zahlen sie an die Banken (oder andere Vermittler) als Belohnung für den Vertrieb des Produkts aus. Bei Fonds und Zertifikaten wird die Abschlussprovision „Ausgabeaufschlag“ oder auch „Agio“ genannt. Sie wird immer prozentual berechnet. Das heißt, die absolute Höhe Ihrer Kosten hängt auch vom Anlagebetrag ab. Wenn Sie 100.000 Euro in einen Fonds investieren und die Provision 5 Prozent beträgt, gehen rund 5.000 Euro an die Bank oder den Vermittler.

Wie viel Prozent der Anlagesumme als Abschlussprovision draufgehen, variiert von Produkt zu Produkt. Die fettesten Gewinne machen Finanzberater mit sogenannten geschlossenen Fonds, von denen Fairvalue Kleinanlegern ohnehin abrät. Dort werden zum Teil Provisionen von bis zu 10 Prozent fällig. Bei Beteiligungen an Schiffen sind es oft bis zu 15 Prozent des Anlagebetrags. Aber nicht nur für Fonds und andere Wertpapiere, auch für den Kauf von Versicherungen oder Bausparverträgen kassieren Banken Abschlussprovisionen.

Noch lukrativer: Bestandsprovisionen

Mit den Abschlussprovisionen geben sich Banken allerdings nicht zufrieden. Für die meisten Produkte streichen sie auch sogenannte Bestandsprovisionen ein. Sie werden auch „Vertriebsfolgeprovisionen“ genannt. Die Bestandsprovision zahlen die Produktanbieter jedes Jahr an die Bank, solange sich ein Produkt im Depot eines Kunden befindet.

Für einen Mischfonds beispielsweise können das jährlich 0,95 Prozent der Anlagesumme sein. Wenn Sie einen solchen Fonds entsprechend lange behalten, summieren sich die Bestandsprovisionen mit der Zeit auf einen stattlichen Betrag, der selbst die hohen Abschlussprovisionen für geschlossene Fonds deutlich übersteigen kann. Vor allem bei Versicherungen werden zum Teil sehr hohe Bestandsprovisionen kassiert.

Übliche Provsionen im Finanzvertrieb

wdt_ID Produkte Abschlussprovision* Jährliche Bestandsprovision*
1 Wertpapieranlagen
2 Aktienfonds 4 – 6,5 % 0,25 – 0,5 %
3 Rentenfonds 3 – 5 % 0,1 – 0,25 %
4 Mischfonds 4 – 5 % 0,1 – 0,95 %
5 Offene Immobilienfonds 4 – 5 % 0,25 – 0,5 %
6 Zertifikate 0,0 – 0,3 % 0,1 – 0,8 %
7 Versicherungen
8 Kapitallebensversicherung 1 – 5,5 % 0,1 – 2,5 %
9 Rentenversicherung 1 – 5,5 % 0,1 – 2,5 %
10 Fondspolice 1 – 5,5 % 0,1 – 2,5 %

* in % der Anlagesumme. Quelle: Stiftung Warentest, Deutscher Derivate Verband, Stand: Dezember 2017.

Detaillierte Informationen zu den Kosten und Provisionen von einzelnen Zertifikatetypen finden Sie in unserem Beitrag zu Zertifikaten.

Was die Produktanbieter verdienen

Auch für die Bestandsprovisionen bezahlt der Anleger. Sie werden von der Vergütung abgezweigt, die der Produktanbieter für die Verwaltung eines Produktes verlangt – unabhängig davon, ob es gerade Gewinne oder Verluste erwirtschaftet. Diese „Verwaltungsvergütung“, „Verwaltungsgebühr“ oder auch „Managementgebühr“ wird jährlich in Höhe eines festgelegten Prozentsatzes berechnet und dem Anleger von seinem Kapital abgezogen. Ein Teil davon fließt an die Bank oder den Finanzberater, die Ihnen das Produkt verkauft hat.

Zusätzliche Kostenfaktoren bei Fonds

Zusätzlich zur Verwaltungsvergütung verlangen Anbieter von Fonds oft noch eine Erfolgsprovision, die die Finanzindustrie auch „Performance Fee“ nennt. Sie wird fällig, wenn der Fonds eine vorher festgelegte Mindestwertentwicklung überschritten oder besser als ein Vergleichsindex abgeschnitten hat. Dann kassiert die Fondsgesellschaft zwischen 10 und 25 Prozent des Gewinns, der über den Mindest- oder Indexertrag hinausgeht, mitunter auch mehr.

Beispiel: Ein in Deutschland anlegender Aktienfonds hat sich als Vergleichsindex den Deutschen Aktienindex Dax gewählt. Nehmen wir an, der Dax steigt innerhalb eines Jahres um 10 Prozent. Der Fonds schafft eine Wertentwicklung von 15 Prozent. Von den 5 Prozent, die der Fonds über dem Index liegt, behält die Fondsgesellschaft zum Beispiel ein Viertel (25 Prozent) als Erfolgshonorar. Entsprechend niedriger fällt die Rendite der Anleger aus. In unserem Beispiel beträgt sie dann 13,75 statt 15 Prozent.

Zudem werden Anleger bei der Berechnung der Erfolgsprovision oft benachteiligt. Die Aufsichtsbehörde BaFin hat inzwischen viele unfaire Tricks untersagt. Beispielsweise war es oft üblich, den Erfolg in jedem Jahr von Neuem zu berechnen – auch wenn der Fonds im Jahr zuvor seine Messlatte nicht erreicht hatte. Künftig müssen die Anbieter schlechte Ergebnisse über fünf Jahre fortschreiben. Das bedeutet, sie dürfen eine Erfolgsprovision erst dann kassieren, wenn sie den Rückstand aus den Vorjahren aufgeholt haben.

Einige Gesellschaften berechneten Erfolgsprovisionen auf vierteljährlicher oder monatlicher Basis. Anleger mussten zahlen, obwohl der Fonds auf Jahressicht gar keinen Erfolg erzielt hatte. Die BaFin verlangt nun einen Berechnungszeitraum von mindestens zwölf Monaten.

Manche Anbieter kalkulierten den Erfolg, ohne hiervon zuvor die Kosten abzuziehen. Unterm Strich hatten Anleger dann oft gar keinen Mehrertrag mehr erzielt, zahlen mussten sie trotzdem. Jetzt müssen die Gesellschaften vor der Erfolgsrechnung andere Kosten abziehen. Die Gesellschaften können aber weiterhin ein Erfolgshonorar kassieren, wenn der Fonds zwar besser als der Vergleichsindex, aber im Minus war.

Die neuen Regeln gelten vorerst nur für in Deutschland aufgelegte Fonds. Luxemburger Fonds können die unfairen Methoden weiter anwenden. Auf europäischer Ebene wird derzeit jedoch an neuen Fondsregeln gearbeitet.

Grundsätzlich sind Erfolgsprovisionen, die zusätzlich zu einer festen Management-Vergütung bezahlt werden müssen, aus Anlegersicht ein handfestes Problem. Denn sie setzen falsche Anreize. Die Fondsmanager werden verleitet, höhere Risiken einzugehen. Gehen ihre riskanten Strategien auf, kassieren sie hohe Provisionen. Liegen sie daneben, bleibt ihnen immer die feste Management-Vergütung, während der Anleger möglicherweise auf hohen Verlusten sitzt. Konservativer anzulegen, was im Sinne des Anlegers ist, der in der Regel Verluste vermeiden will, wird bei diesem Vergütungssystem nicht belohnt. Ganz anders sähe die Sache aus, wenn Fondsmanager ausschließlich ein Erfolgshonorar bekommen würden. In dem Fall wären ihre Interessen mit denen der Anleger weitgehend gleichgerichtet.

Bevor Sie also einen Fonds kaufen, erkundigen Sie sich, ob die Anbietergesellschaft eine Erfolgsbeteiligung kassiert. Ist das der Fall, lassen Sie sich genau die Bedingungen erklären, unter denen diese Vergütung fällig wird. Grundsätzlich sollten Anleger Fonds, die Erfolgsbeteiligungen kassieren, besser meiden. Meistens gibt es günstigere Alternativen.

Die Kostenquote von Fonds

Die gesamten laufenden Kosten, die ein Fondsanleger jährlich tragen muss, sollen in der sogenannten Gesamtkostenquote zusammengefasst werden. Sie wird TER abgekürzt. Das steht für die englische Bezeichnung Total Expense Ratio. Doch in der TER sind nur die Managementkosten und Kosten für Depotverwahrung, Wirtschaftsprüfer, Geschäftsberichte und Ähnliches enthalten. Erfolgshonorare werden darin ebenso wenig ausgewiesen wie Transaktionskosten des Fonds für den An- und Verkauf von Wertpapieren. Die tatsächlichen Kosten eines Finanzproduktes sind also meistens höher, als die TER angibt. Nach Untersuchungen des Petersmann Instituts betragen die Transaktionskosten von international und in Europa anlegenden Aktienfonds, die aktiv gemanagt werden, im Schnitt 0,5 Prozent. Unter dem Strich belaufen sich die Gesamtkosten solcher Fonds auf durchschnittlich 2,5 Prozent.

Auch das Depot ist häufig nicht kostenlos

Wenn Sie Wertpapiere oder Fonds kaufen, müssen diese Geldanlagen irgendwo sicher verwahrt werden. Dazu dienen Wertpapierdepots. Die meisten Banken bieten sie an, und viele lassen sich diesen Service bezahlen. Die Kosten differieren von Anbieter zu Anbieter.

Falls Sie noch kein Depot unterhalten und Geldanlagen abschließen wollen, fragen Sie Ihren Berater auch nach den Depotkosten. Bei manchen Banken sind die Depots gratis. Dazu gehören die Direktbanken, die nur über Telefon und im Internet agieren und keine Filialen unterhalten. Für Anleger mit weniger Börsenerfahrung empfehlen wir das Wertpapierdepot der ING*. Eine Alternative ist die Consorsbank*. Erfahrene Anleger, die viel handeln, sind bei Smartbroker* richtig. Details zu diesen Anbietern und weitere Empfehlungen finden Sie in unserem Depot-Vergleich.

Finanzberater empfehlen gern den Fondskauf über die Fondsgesellschaften, damit sie die dann fälligen Ausgabeaufschläge von bis zu 6,5 Prozent kassieren können. Es gibt keinen Grund, diese Kosten anstandslos zu akzeptieren. Verhandeln Sie! Gewährt ein Berater nicht mindestens 50 Prozent Rabatt auf den Ausgabeaufschlag, können Sie viele Fonds auch günstiger über die Börse kaufen. Wenn Sie Ihren Berater anweisen, das Geschäft direkt an die Börse zu geben, ist er nach der Anlegerschutzrichtlinie Mifid dazu verpflichtet. Der Berater muss auch den Börsenplatz wählen, bei dem das Wertpapier am billigsten zu haben ist.

Filialbanken berechnen für die Ausführung einer Börsenorder häufig rund 1 Prozent der Anlagesumme als Provision, mindestens aber 25 oder 30 Euro. Hinzu kommt noch die Handelsspanne: Wer Fonds oder Wertpapiere an der Börse kauft, muss die Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis, den sogenannten Spread, beachten. Der Kaufpreis ist aus der Perspektive eines Anlegers immer ein wenig höher als der Verkaufspreis. Wie groß diese Differenz ausfällt, ist von Produkt zu Produkt sehr unterschiedlich und hängt zudem vom Handelstag, der Handelszeit und vom Börsenplatz ab. In der Regel beträgt der Spread zwischen 0,1 und 1,5 Prozent des Ordervolumens.

Inwieweit sich der Kauf über die Börse lohnt, ist auch eine Frage der Anlagesumme: Viele Banken verlangen eine Mindestpauschale für eine Börsenorder. Je größer die Anlagesumme ist, desto geringer fallen prozentual die Bankkosten für die Order aus. Deshalb lohnt sich für Filialbankunden der Kauf über die Börse erst, wenn die Anlagesumme wenigstens zwischen 3.000 und 5.000 Euro beträgt. Lassen Sie sich von Ihrem Berater ausrechnen, was für Sie günstiger ist: der Kauf bei der Fondsgesellschaft oder über die Börse. Als Faustregel gilt. Mehr als 1 Prozent sollten die Transaktionskosten nicht betragen.

Wenn Sie einen Fonds über die Börse gekauft haben, können Sie ihn trotzdem direkt an die Fondsgesellschaft zurückgeben. Sie müssen ihn nicht wieder über die Börse verkaufen. Dadurch sparen Sie Kosten. Sparen können Sie auch, wenn Sie Ihre Bank außen vor lassen und den gewünschten Fonds über einen freien Fondsvermittler, auch Fondsshop genannt, kaufen. Sie geben oftmals bis zu 100 Prozent Rabatt auf den Ausgabeaufschlag. Fondskäufe über Fondsvermittler werden meistens im Internet abgewickelt.

Wer dauerhaft Kosten sparen und mit wenig Aufwand ein gutes Anlageergebnis erzielen will, lässt am besten ganz die Finger von teuren, aktiv gemanagten Fonds. Eine günstige, provisionsfreie und weitgehend transparente Alternative sind sogenannte börsengehandelte Indexfonds (ETF) oder klassische Indexfonds, die nicht an Börsen gehandelt werden. Je nach Risikoneigung können Anleger schon mit einem oder zwei Indexfonds ein international diversifiziertes Wertpapier-Portfolio aufbauen. Am günstigsten kommen Sie weg, wenn Sie ETF über eine Direktbank wie die ING* oder Online-Broker wie Smartbroker* kaufen.

Sollten Sie ihr Depot noch bei einer teuren Filialbank unterhalten, ist ein Wechsel kein Problem. Ein Depotübertrag dauert in der Regel 14 Tage und wird von Ihrem neuen Anbieter meist kostenlos abgewickelt. Bei manchen Banken erhalten Sie noch eine Prämie für den Wechsel.

Falls Sie noch keine Erfahrung mit dem Handel von Wertpapieren über Online-Broker haben, schauen Sie sich unsere Videoanleitung an. Darin zeigen wir mit einem echten Depot, wie Sie online Aktien, Anleihen und ETF kaufen können. Zum Video

Versicherer verschleiern Kosten und Provisionen

Provisionen fließen auch beim Abschluss von Versicherungsverträgen. 4 Prozent der Summe aller fälligen Beiträge sind etwa bei einer privaten Rentenversicherung oder einer Riester-Rentenversicherung für den Abschluss üblich.

Will ein Kunde beispielsweise bis zum Rentenbeginn insgesamt 40.000 Euro Beiträge einzahlen, zwackt der Versicherer davon 1.600 Euro für den Abschluss ab; einige Anbieter sogar noch einiges mehr. Die Verwaltungskosten kommen noch oben drauf.

Doch hohe Abschluss- und Verwaltungskosten mindern die spätere Rente erheblich. Kunden können das meistens kaum durchschauen. Denn Versicherungen und Vermittler streuen ihnen gerne Sand in die Augen. Zwar sind die Versicherer schon seit 2008 verpflichtet, Abschluss und Verwaltungskosten in Euro anzugeben. Dennoch stellen sie die Kosten immer noch so dar, dass selbst die Experten Mühe haben, sie nachzuvollziehen. Für den Kunden ist das Ganze dann völlig intransparent. Auch sperren sich sowohl Vermittler als auch Versicherer vehement dagegen, die Vermittlerprovision offenzulegen.

Bevor Sie eine Versicherung abschließen, sollten Sie immer mehrere Angebote vergleichen. Dazu gehört auch ein genauer Blick auf die Kosten. Bekommen Sie dazu keine eindeutigen Informationen, streichen Sie das Angebot am besten von der Liste.

Der Autor


Markus Neumann ist Finanzjournalist, Herausgeber des Online-Anlegermagazins Fairvalue und Sachbuchautor. Zuletzt erschien von ihm „Das ETF-Portfolio – wie Sie ein fast unschlagbares Depot zusammenstellen und managen“. 2020 war er für den Deutschen Journalistenpreis in der Kategorie Vermögensverwaltung nominiert. Folgen Sie ihm auf Twitter.

Was der Stern an manchen Links bedeutet

*Bei den mit einem Stern gekennzeichneten Links handelt es sich um Partner-Links, sogenannte Affiliate Links. Wenn Sie einen solchen Link anklicken und bei dem Partnerunternehmen einen Vertrag abschließen oder ein Produkt erwerben, erhält Fairvalue unter Umständen eine Provision. Ihnen entstehen daraus keine Nachteile, da das Budget für die Kundenwerbung bereits in den Preisen der Anbieter enthalten ist. Mit der Nutzung unserer Affiliate Links tragen Sie dazu bei, dass unser Informationsangebot kostenlos und damit für jedermann zugänglich bleiben kann.  

Bei Fairvalue sind Redaktion und Monetarisierung strikt getrennt. Die Redaktion wählt weder ihre Themen im Hinblick auf eine mögliche Monetarisierung aus noch bevorzugt sie Anbieter, die Provisionen zahlen. Die Redaktion erstellt ihre Beiträge nach besten Wissen und Gewissen allein im Interesse der Leser. Erst nach der Fertigstellung eines Beitrages prüfen wir, ob er Empfehlungen enthält, für die Affiliate Programme existieren. Mehr zu den Interessenkonflikten, die aus dem sogenannten Affiliate Marketing resultieren, lesen Sie in dem Beitrag Über Fairvalue.

© Fairvalue, aktualisiert am 16.08.2021

Kapitalanlage

Honorarberatung – eine vernachlässigte Alternative

Honorarberatung wird noch selten genutzt

Eine relativ neue und bei Verbrauchern noch wenig bekannte Alternative zur Provisionsberatung ist die Honorarberatung. Die Kunden bezahlen den Honorarberater nach Aufwand, meistens auf Stundenbasis. Dafür bekommen sie eine Anlage- und Vorsorgeberatung, die unabhängig von Provisionen und Produkten ist.

Vermittelt ein Honorarberater Produkte, die vom Anbieter nicht ohne eingerechnete Provisionen erhältlich sind, muss dieses Geld vollständig an den Kunden fließen. So schreibt es das neue „Gesetz zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente“ vor. Darin ist das Berufsbild des Honorarberaters gesetzlich verankert. Wer sich Honorarberater nennt, ist an dieses Gesetz gebunden.

Danach werden Honorarberater künftig in öffentliche Register eingetragen. Auf Provisionsbasis dürfen sie dann nicht mehr tätig werden. Bisher gab es Finanzberater, die sowohl Honorar- als auch Provisionsberatung anboten, abhängig davon, was für sie lukrativer war. Manche kassierten sogar doppelt. Sie ließen sich vom Kunden und von Produktanbietern bezahlen.

Versicherungen und Kredite sind ausgeklammert

Die neuen Regeln gelten nicht nur für selbstständige Berater, sondern auch für die Geldinstitute. Bieten sie sowohl Honorarberatung als auch Provisionsberatung an, müssen diese beiden Geschäftsbereiche „organisatorisch, funktional und personell“ strikt voneinander getrennt sein, heißt es in einer Pressemitteilung des für den Verbraucherschutz zuständigen Bundesministeriums. Dies solle sicherstellen, dass Honorarberatern in Banken keine Verkaufsvorgaben von ihren Vorgesetzten gemacht werden.

Doch die Trennung von Provisionsberatung und Honorarberatung, die dem Gesetzgeber laut Verbraucherschutzministerium so wichtig war, gilt nur für Geldanlageprodukte wie Fonds und Zertifikate. Das Versicherungs- und Kreditgeschäft wird von dem neuen Gesetz hingegen nicht erfasst. In der Praxis heißt das, dass ein ins Register eingetragener Honorarberater nur bei der Vermittlung von Geldanlageprodukten keine Provisionen kassieren darf. Vermittelt er aber Versicherungen, etwa eine Riester-Rentenversicherung, oder Kredite, darf er dafür weiterhin Abschlussprovisionen annehmen, bestätigt das Verbraucherschutzministerium.

Manchmal bleibt einem Honorarberater allerdings auch gar nichts anderes übrig: Viele Versicherungen bieten ausschließlich Tarife an, in die Vermittlungsprovisionen bereits eingerechnet sind. Wichtig für den Kunden ist, dass in einer Honorarberatung solche Zahlungen nicht verdeckt kassiert.

Inzwischen haben einige wenige Versicherungsgesellschaften aber auch sogenannte Honorartarife im Angebot, die keine Provisionen enthalten. Der Verbund Deutscher Honorarberater (VDH) handelte nach eigenen Angaben mit verschiedenen Versicherungsgesellschaften Honorartarife aus, mit denen alle Versicherungssparten abgedeckt werden könnten. Von seinen Mitgliedern verlangt der VDH deshalb, sich ausschließlich vom Kunden bezahlen zu lassen.

Kunden, die sich auf solche Selbstverpflichtungen aber nicht verlassen wollen, können in Versicherungsfragen statt eines Honorarberaters einen Versicherungsberater konsultieren. Ihnen ist es gesetzlich untersagt, Provisionen anzunehmen oder von einem Versicherungsunternehmen „in anderer Weise abhängig zu sein“. So steht es in der Gewerbeverordnung.

Keine geregelte Ausbildung der Berater

Das neue Honorarberatungsgesetz hat aber noch andere Schwächen. Kritiker bemängeln, dass es nur regelt, wie Finanzberater bezahlt werden. Qualitätsstandards in der Honorarberatung setze es dagegen nicht. Nach wie vor ist die Ausbildung für Finanzberater in Deutschland nicht einheitlich.

„Das eigentliche Problem, dass die Qualität der Finanzberatung in vielen Fällen mangelhaft ist, weil die Berater keine Ausbildung haben, bleibt weiterhin ungelöst“, kritisiert beispielsweise der Finanzanalytiker Volker Looman. Auch mit der Honorarberatung sei „keine fachliche Qualifikation erkennbar“.

Der VDH versucht, sich diesem Mangel mit eigenen Qualitätsstandards entgegenzustemmen. Von den ihm angeschlossenen Beratern verlangt das Unternehmen mindestens eine Finanzausbildung, etwa zum Finanzfachwirt oder Bankbetriebswirt. Darüber hinaus propagiert der VDH Zusatzqualifikationen wie den „Geprüften Honorarberater“. Anleger sollten immer auf die Qualifikation ihres Beraters achten. Denn ob eine Beratung gut oder schlecht ist, hängt in erster Linie von dessen Kompetenz und nicht unbedingt von der Art der Bezahlung ab.

Anleger tun sich mit Honorarberatung noch schwer

Obwohl eine objektive Finanzberatung, wenn überhaupt, nur auf Honorarbasis möglich ist, halten sich Anleger zurück. Sie sind es nicht gewöhnt, für Finanzberatung direkt Geld zu bezahlen. Der Stundensatz, der in der Honorarberatung verlangt wird, ist für manche auf den ersten Blick abschreckend hoch: Er beträgt zwischen 150 und 300 Euro.

Dennoch ist eine Honorarberatung, wenn es beispielsweise um die Altersvorsorge geht, unter dem Strich in vielen Fällen günstiger als eine Beratung auf Provisionsbasis. Denn hier besteht immer die Gefahr, dass vor allem Produkte empfohlen werden, die hohe Provisionen abwerfen. Und das kostet letztlich viel mehr.

Honorarberatung wird von Verbraucherzentralen, von selbstständigen Beratern, von Finanzdienstleistungsunternehmen und laut dem öffentlichen Register der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) lediglich von zwei Banken angeboten, der Quirin Bank und der deutschen Niederlassung der französischen Großbank BNP Paribas. Insgesamt sind bei der Bafin nur 19 Unternehmen gemeldet, die Honorarberatung anbieten. Die Berater solcher Firmen werden als „Honorar-Anlageberater“ bezeichnet.

Selbständige Honorarberater heißen laut Gesetz „Honorar-Finanzanlagenberater“. Von ihnen sind derzeit 150 bei den Industrie- und Handelskammern registriert (Stand: April 2017). Ihnen steht ein Heer von etwa 300.000 Bankberatern, 250.000 Versicherungsvermittlern und zahllosen selbstständigen Finanzmaklern gegenüber, die auf Provisionsbasis arbeiten.

So finden Sie einen Honorarberater oder Versicherungsberater

Ein zentrales Register, über das Sie einen Honorarberater in Ihrer Nähe finden können, existiert nicht. Anlegern bleibt die selbstständige Suche im Internet nicht erspart. Der VDH vermittelt nur Berater, die Mitglied dieser Organisation sind. Interessenten müssen dafür ihre Daten auf der Website hinterlassen – nicht jedermanns Sache. Eine Übersicht zu allen VDH-Beratern, in der Ratsuchende anonym recherchieren können, bietet der Verband nicht an. Die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale, die Honorarberatung im Programm haben, sind unter www.verbraucherzentrale.de aufgelistet. Einen Versicherungsberater in Ihrer Nähe können Sie im Internet unter www.bvvb.de heraussuchen.

Das sollten Sie beachten

  • Auftrag. Klären Sie mit dem Honorarberater Ihren Beratungsbedarf. Fordern Sie einen Kostenvoranschlag oder vereinbaren Sie einen Pauschalpreis.
  • Transparenz. Lassen Sie den Berater unterschreiben, dass er keine Vergütungen von Dritten nimmt und alle Provisionen offenlegt, die sich nicht vermeiden lassen. Viele Versicherer bieten zum Beispiel ausschließlich Provisionstarife an. Wenn Sie dort über Ihren Berater abschließen, erhält er eine Provision. Er darf das Geld aber nicht an Sie weiterreichen, weil das verboten ist.
  • Sicherheit. Fragen Sie Ihren Honorarberater, ob er eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung hat. Die zahlt, wenn er falsch beraten hat.

Der Autor


Markus Neumann ist Finanzjournalist, Herausgeber des Online-Anlegermagazins Fairvalue und Sachbuchautor. Zuletzt erschien von ihm „Das ETF-Portfolio – wie Sie ein fast unschlagbares Depot zusammenstellen und managen“. 2020 war er für den Deutschen Journalistenpreis in der Kategorie Vermögensverwaltung nominiert. Folgen Sie ihm auf Twitter.

© Fairvalue, aktualisiert am 25.07.2022

Fotografie:

Beraten und verkauft

Falsche Finanzberatung – wann der Weg zum Rechtsanwalt lohnt

Falsche Finanzberatung – Wann der Weg zum Rechtsanwalt lohnt

Jede Bank muss für falsche Finanzberatung haften. Wenn ein Finanzberater einen Geldanleger unzureichend oder irreführend informiert, kann dieser Schadenersatz geltend machen. Allerdings ist der oft schwer durchzusetzen. Denn die Beweislast liegt bei den Anlegern.

Grundsätzlich ist ein Anlageberater verpflichtet, seine Kunden über alle wesentlichen Aspekte einer Anlage korrekt zu informieren. Unabhängig von einem konkreten Produkt muss er zunächst erfragen, was sein Klient über Wertpapiere weiß, wofür er das Geld anlegen möchte, welche Anlagen er schon hat und wie viel Risiko er bereit ist einzugehen.

Werden Bankkunden Produkte aufgedrängt, die nicht zu ihrem Risikoprofil und ihrer Lebenssituation passen, handelt es sich um eine falsche Finanzberatung. Dann haben Anleger Anspruch auf Schadenersatz.

Typische Fälle:

  • Der Berater empfiehlt einem Senioren Anteile an einem riskanten Immobilienfonds oder Anleihen eines Anleiheherausgebers mit zweifelhafter Kreditwürdigkeit, obwohl der Kunde nur seine Rente aufbessern will.
  • Der Finanzberater verschweigt die Risiken eines Produktes. Das wird selbst dann von manchen Gerichten als falsche Finanzberatung angesehen, wenn der Kunde bereit war, für höhere Renditen auch höhere Risiken einzugehen.

Die Beweislast liegt bei den Anlegern

Was der Berater im Kundengespräch gesagt hat, lässt sich im Nachhinein oft nicht genau rekonstruieren. Hier sollte eigentlich das inzwischen vorgeschriebene Beratungsprotokoll Abhilfe schaffen. Doch Verbraucherschützer kritisieren, dass es in der Praxis eher den Banken hilft, sich vor Klagen zu schützen, als den Kunden bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche. Schadenersatz bekommen Anleger aber nur, wenn sie eine falsche Finanzberatung nachweisen können.

Meistens vernehmen die Gerichte den Geldanleger, etwaige Begleiter und den Berater. Bewiesen ist eine Falschberatung, wenn sie nach Überzeugung des Gerichts nach der Beweisaufnahme feststeht. Wenn Zweifel bleiben, geht das zu Lasten der Anleger.

Schadenersatz wegen verdeckter Provisionen

Gute Chancen auf Schadenersatz haben Anleger dagegen, wenn Banken hinter ihrem Rücken Provisionen von Produktanbietern kassierten. Die Rechtsprechung ist inzwischen eindeutig: Wenn die Bank für eine bestimmte Anlageempfehlung Geld erhält, muss sie dies bei der Beratung offenlegen. Zentrales Argument in den Urteilsbegründungen der Gerichte: Anleger können sich nicht vernünftig für oder gegen eine Geldanlage entscheiden, ohne das Eigeninteresse der Bank zu kennen. Die Banken müssen deshalb für Verluste aufkommen, wenn sie Geheimprovisionen bekamen.

Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Celle können Anleger wegen verdeckter Provisionen sogar im zweiten Anlauf Schadenersatz fordern, wenn sie bereits mit einer auf andere Beratungsfehler gestützten Schadenersatzklage gescheitert sind. Grundsätzlich haben Klagen wegen Undercover-Provisionen gute Erfolgsaussichten. Denn Banken und Sparkassen können kaum bestreiten, dass Zahlungen von Produktanbietern an sie geflossen sind. Die Rückvergütungen waren branchenweit üblich und Hauptgrund dafür, dass Banken ihren Kunden oft und gern Fonds empfahlen.

Die Geheimprovisionen sind längst in zahllosen Verfahren gerichtsfest dokumentiert. Die Gerichte gehen zu Gunsten der Anleger davon aus, dass sie auf die Geldanlage verzichtet hätten, wenn die Bank sie korrekt über die Provisionen informiert hätte. Sie verurteilen die Geldinstitute daher zur kompletten Rückzahlung des Anlagebetrags – natürlich abzüglich des Betrags, den die Fondsanteile am Ende noch wert sind.

Wie immer bleibt ein Schlupfloch

Die Haftung gilt unabhängig davon, um welche Art der Geldanlage es sich handelt, wie Gerichte immer wieder betonen. Es ist also egal, ob Sie beispielsweise Fonds oder Zertifikate gekauft haben. Allerdings bleibt den Banken in vielen Fällen eine Hintertür: Sie können behaupten, dass ein Finanzprodukt über ein Festpreisgeschäft direkt von der Bank erworben wurde. In solchen Fällen muss das Geldinstitut nicht offenlegen, was es an diesem Geschäft verdiente. Dementsprechend besteht auch kein Schadenersatzanspruch.

Immer häufiger behaupten Banken und Sparkassen, sie hätten die fraglichen Wertpapiere nicht auf Kommissionsbasis vermittelt, sondern erst selbst gekauft und sie dann an den Anleger weiterverkauft – und setzen sich damit vor Gericht oft genug durch. Verbraucherschützer kritisieren dieses Schlupfloch und fordern dessen Schließung per Gesetz. Schließlich könnten Anleger bei einem Festpreisgeschäft die Profitinteressen eines Finanzberaters genauso wenig erkennen wie bei einem Kommissionsgeschäft, bei dem das Geldinstitut die Provisionen stillschweigend unter den Teppich kehrt, so das Argument.

Ob ein Anleger eine Geldanlage direkt von einer Bank erworben oder diese das Geschäft vermittelt hat, erfahren Kunden oft nicht. Selbst eine genaue Prüfung der Unterlagen muss keine Klarheit schaffen. Im Zweifel bleibt nur, einen Experten zu Rate zu ziehen.

Schadenersatz erst bei der Bank einfordern

Ohne Rechtsanwalt lässt sich Schadenersatz gegen Banken, Sparkassen und Volksbanken kaum durchsetzen. Dennoch sollten Sie zunächst selbst an die Bank schreiben. Denn dann müssen die Geldinstitute alle Rechtsanwaltskosten übernehmen, falls sie zu Schadenersatz verurteilt werden.

Hintergrund: Anwaltshonorare, die schon vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung anfielen, müssen verurteilte Geldinstitute nicht ersetzen – es sei denn, Sie fordern den Schadenersatz zunächst selbst ein, bevor Sie einen Rechtsanwalt einschalten. Dann können Sie auch Ersatz für außergerichtliche Rechtsanwaltshonorare verlangen. Diese Honorare können je nach Höhe der Schadenersatzforderung weit über 1.000 Euro betragen.

Das Schreiben an die Bank formulieren

So sollten Sie bei Ihrer Schadenersatzforderung an die Bank vorgehen:

  • Schreiben Sie an die Bank, Sparkasse oder Volksbank, die Sie bei der Geldanlage beraten hat.
  • Nennen Sie die Geldanlage, das Datum des Vertragsschlusses und möglichst auch die Beratungstermine.
  • Stellen Sie dar, wie viel Geld Sie mit der Anlage verloren haben.
  • Fordern Sie bei Fonds, die Sie nicht verkaufen können, den Ersatz der gesamten Investition Zug um Zug gegen Rückübertragung der Fondsanteile.
  • Behaupten Sie: Für diese Geldanlage hat das Geldinstitut Provisionen kassiert, ohne Sie darüber zu informieren.
  • Verlangen Sie den Ausgleich der Verluste innerhalb einer angemessenen Frist. Was angemessen ist, hängt davon ab, wie lange der Kauf der Anlage zurückliegt und wie komplex der Fall ist. Meist sind drei bis vier Wochen ausreichend Zeit für die Bank, mögliche Ansprüche zu prüfen und zu reagieren.
  • Kündigen Sie an, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, sobald die Frist verstrichen ist.
  • Schicken Sie das Schreiben als Einschreiben mit Rückschein oder lassen Sie es durch einen zuverlässigen Boten, der bei Bedarf als Zeuge zur Verfügung steht, persönlich in den Briefkasten des Geldinstituts stecken.
  • Wenn Sie irrtümlich zu Unrecht Schadenersatz fordern oder Ihnen im Forderungsschreiben Fehler unterlaufen und es unwirksam ist, schadet das nicht. Im schlimmsten Fall müssen Sie lediglich die Kosten für die außergerichtliche Vertretung durch Ihren Rechtsanwalt selbstbezahlen. Wenn Sie von vornherein auf ein Forderungsschreiben verzichten, steht hingegen fest, dass Sie diesen Teil der Rechtsanwaltsrechnung auf jeden Fall selbst übernehmen müssen.

Falsche Finanzberatung – Den passenden Rechtsanwalt finden

  •  Wer sich von seinem Finanzberater verladen fühlt, sollte nach einer auf Bankrecht spezialisierten Kanzlei suchen, die ausschließlich Geldanleger vertritt – und nicht auch Vermittler, Fondsgesellschaften oder gar Banken und Sparkassen. Günstig ist, wenn Sie eine Kanzlei finden, die bereits erfolgreich Schadenersatzansprüche gegen Ihre Bank durchgesetzt hat. Sie kann die Erfolgsaussichten Ihrer Forderung meist schneller und zuverlässiger beurteilen. Suchen Sie per Internet und Branchenbuch. Fragen Sie nach, wenn Ihnen Informationen fehlen.
  • Ob Sie besser einen einzelnen Rechtsanwalt, eine kleine oder eine große Kanzlei einschalten, lässt sich pauschal nicht beantworten. Bei Einzelanwälten und kleinen Kanzleien ist zuweilen die Betreuung der Mandanten besser und persönlicher. Gute große Kanzleien können mitunter auf mehr einschlägige Erfahrungen und spezielles Knowhow zurückgreifen.
  • Seien Sie skeptisch, wenn Sie auf Interessengemeinschaften oder ähnliche Vereine stoßen. Von Betroffenen gestartete Selbsthilfe und Vernetzung sind eine gute Idee und können nützlich sein. Interessengemeinschaften geschädigter Geldanleger sind allerdings häufig von Rechtsanwälten initiiert und gesteuert. Sie wollen auf diese Weise Mandanten akquirieren. Besser sind Sie oft beraten, wenn Sie direkt eine Rechtsanwaltskanzlei beauftragen.
  • Die Erstberatung inklusive einer Prüfung der Erfolgsaussichten bieten viele Rechtsanwaltskanzleien für pauschal 100 bis 200 Euro an. Mehr als 250 Euro darf eine Erstberatung ohnehin nicht kosten. Erst wenn der Rechtsanwalt tatsächlich tätig werden soll, wird meist ein Vorschuss aufs Honorar fällig.
  • Rechtsanwalts- und Gerichtskosten bemessen sich nach der Höhe des Streitwertes. Je höher Ihre Schadenersatzforderungen, desto teurer wird auch das Verfahren. Allerdings: Niedrige Forderungen stehen in einem ungünstigeren Verhältnis zu den gesamten Verfahrenskosten. Sie können bei einem Streitwert von beispielsweise 5.000 Euro mehr als 3.000 Euro betragen. Das sind rund 60 Prozent der Forderung. Bei einem Streitwert von 100.000 Euro summieren sich Rechtsanwalts- und Gerichtskosten auf fast 15.000 Euro. Doch sie machen lediglich 15 Prozent der Forderung aus. Mit anderen Worten: Geringe Streitwerte werden im Verhältnis teurer, wenn das Verfahren wegen falscher Finanzberatung keinen Erfolg hat.

Der Autor


Markus Neumann ist Finanzjournalist, Herausgeber des Online-Anlegermagazins Fairvalue und Sachbuchautor. Zuletzt erschien von ihm „Das ETF-Portfolio – wie Sie ein fast unschlagbares Depot zusammenstellen und managen“. 2020 war er für den Deutschen Journalistenpreis in der Kategorie Vermögensverwaltung nominiert. Folgen Sie ihm auf Twitter.

© Fairvalue, aktualisiert am 25.07.2022

Fotografie: Felix Russel Saw / Unsplash

Aktuelle Beiträge

Geldanlage

Tagesgeld - Die Suche nach Rendite wird immer schwieriger

Bankeinlagen

Tagesgeld – bei welchen Banken es die höchsten Zinsen gibt

Banken zahlen für Tagesgeld wieder Zinsen. Bei Instituten mit einer soliden Einlagensicherung gibt es derzeit bis zu 4 Prozent pro Jahr. Wer die besten Konditionen bietet, zeigt unser Tagesgeld-Vergleichsrechner.

Festgeld - Die besten Festgeldkonten im Vergleich

Zinsen

Festgeld – die besten Konten im Vergleich

Festgeld ist eine sichere Geldanlage – solange das Kapital bei Banken in kreditwürdigen Ländern angelegt wird. Der Festgeld-Vergleichsrechner von Fairvalue filtert aus dem großen Angebot die sichersten Festgeldkonten mit den höchsten Zinsen heraus.

Depot-Vergleich: Der Weg an die Börse führt über ein Aktiendepot

Online-Broker

Depot-Vergleich: Kostenlose Aktiendepots im Test

Anleger können viel Geld sparen, wenn sie sich für ein günstiges Wertpapierdepot entscheiden. Unser Depot-Vergleich beleuchtet die Kosten verschiedener Anbieter sowie ihre Stärken und Schwächen. In der Holzklasse sollten Anleger nicht allzu viel Komfort erwarten – und mit technischen Ausfällen rechnen.