Abgeltungsteuer

Seit 1. Januar 2009 gilt in Deutschland die pauschale Abgeltungsteuer auf alle Kapitalerträge, zum Beispiel Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne. Die Abgeltungsteuer beträgt 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Die Bank zieht sie automatisch ab, sofern der Anleger keinen Freistellungsauftrag erteilt hat. Für Aktien oder Fonds, die vor Januar 2009 gekauft wurden, gibt es einen Bestandsschutz: Alle künftigen Kursgewinne, die Anleger damit erzielen, bleiben steuerfrei. Diese Sonderregelung fällt allerdings ab 2018 weg. Ab dann gilt für diese Fonds ein Steuerfreibetrag von 100.000 Euro.

© Fairvalue 17.07.2017

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