Anlageberatung

So erkennen Sie einen guten Finanzberater

Von Markus Neumann

Finanzberater denken zuerst an die Bank und erst dann an den Kunden

Finanzberater sind vor allem eines – Verkäufer. Wer sich beraten lässt, sollte sich gut vorbereiten. Nur Anleger, die wissen, wie ein seriöses Beratungsgespräch ablaufen sollte und an welche gesetzlichen Vorgaben Berater gebunden sind, können deren Leistungen beurteilen – und im Zweifel die Bank wechseln, bevor sie in eine Falle tappen.

Schon die Bezeichnungen „Bankberater“ und „Bankberatung“ führen in die Irre. Sie suggerieren Objektivität und versprechen Experten, die nur im Interesse der Kunden Anlagevorschläge unterbreiten. Doch die Realität in deutschen Banken sieht anders aus. Finanzberater in Banken sind vor allem Verkäufer, die an den Produkten verdienen, die sie ihren Kunden vermitteln. Das nennt sich Provisionsberatung.

Bei diesem System verdient die Bank nur Geld, wenn sie Finanzprodukte verkauft. Je höher die Provision bei einem Produkt, desto attraktiver ist es für die Bank – und desto unattraktiver ist es in der Regel für den Kunden. Denn der muss die Provisionen bezahlen. Diese Kosten können die Rendite erheblich schmälern. Die Finanzberatung von Banken ist also nicht kostenlos, wie es auf den ersten Blick erscheint, sondern meistens ziemlich teuer, falls es zu Abschlüssen kommt. Wegen des schweren Konfliktes zwischen dem Profitstreben der Bank und den Interessen des Kunden ist Finanzberatung auf Provisionsbasis in Großbritannien und den Niederlanden inzwischen verboten worden.

In Deutschland geht das umstrittene Geschäft mit dem Vermögen gutgläubiger Bankkunden dagegen auch weiter nachdem die neue EU-Finanzmarktrichtlinie Mifid II im Januar 2018 in Kraft getreten ist. Anlegern sollte deshalb bewusst sein, dass sie immer auch in einem Verkaufsgespräch sitzen, wenn sie Finanzberater einer Bank konsultieren. Aber diese Erkenntnis ist nur die halbe Miete. Auf dem Weg zur passenden Geldanlage oder Altersvorsorge lauern noch eine Reihe weiterer Klippen, die es zu umschiffen gilt. Das Grundproblem sind die ungleich verteilten Informationen. In der Regel kennen sich Finanzberater mit Anlageprodukten (und mit deren Provisionen) ganz gut aus und verstehen auch etwas von den Unwägbarkeiten der Kapitalmärkte. Sie dagegen haben schlimmstenfalls überhaupt keine Ahnung.

Wie beim Gebrauchtwagenkauf können Sie während des Gesprächs kaum beurteilen, ob die Angaben, die der Verkäufer macht, richtig und vollständig sind oder ob er versteckte Mängel verschweigt. Um dieses Problem zu lösen, versuchen Kunden in einem Beratungsgespräch herauszufinden, ob sie dem Finanzberater vertrauen können. Dabei achten sie (meist) jedoch nur auf Äußerlichkeiten, hat der Psychologieprofessor Gerd Gigerenzer beobachtet. Etwa darauf, ob die Person lächelt, den Augenkontakt hält oder nickt. Stuften die Kunden einen Finanzberater als vertrauenswürdig ein, machten sie alles, was er sagt, so Gigerenzer in einem Interview mit dem Handelsblatt.

Doch das kann fatale Folgen haben, wie die zahlreichen Beratungsskandale zeigen. Wer Enttäuschungen aus dem Weg gehen will, kommt nicht darum herum, eine Anlageberatung vor- und nachzubereiten. Nur so können Sie dem Finanzberater mit gezielten inhaltlichen Fragen auf den Zahn fühlen. Nach dem Gespräch sollten Sie die wichtigsten Kernaussagen des Beraters noch einmal auf ihre Richtigkeit durchleuchten. Auch dabei hilft Ihnen Fairvalue. Preist der Finanzberater beispielsweise eine Geldanlage als „absolut sicher“ an, können Sie in der Rubrik Produktcheck nachlesen, wie Fairvalue diese Geldanlage beurteilt.

Gute Finanzberater erkennt man nicht an Äußerlichkeiten

Ob ein Finanzberater kompetent ist, lässt sich nicht an Äußerlichkeiten ablesen. Eine gockelhafte Erscheinung ist nicht unbedingt ein Indiz für mangelnde Seriösität. Ebensowenig sind Anzug und Krawatte ein Zeichen für Vertrauenswürdigkeit.

Der Gesprächsablauf

Der Ablauf des Gesprächs liefert Ihnen erste Hinweise darauf, ob Sie fundiert beraten werden oder nicht. So sollten im Gespräch die Bedürfnisse des Anlegers berücksichtigt und die empfohlenen Produkte ausführlich beschrieben werden. Die Beratung muss „anlegergerecht“ und „anlagegerecht“ sein, sagen die Richter des Bundesgerichtshofs (BGH). Die Vorgaben stehen im Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und in der deutschen Umsetzung der EU-Finanzmarktrichtlinie Mifid II. Sie soll den Anlegerschutz verbessern und die Transparenz an den Wertpapiermärkten erhöhen. Ob diese Ziele erreicht werden, wird sich erst in den kommenden Jahren zeigen.

Fragen zur Person

Um einschätzen zu können, welche Produkte am besten passen, sollte der Finanzberater erst einmal wissen, mit wem er es zu tun hat. Deshalb verpflichtet ihn das Gesetz dazu, seinen Kunden nach dessen Kenntnissen über Finanzgeschäfte und seinen Erfahrungen mit früheren Geldanlagen zu fragen. Dazu gehören auch Fragen nach Ausbildung und Beruf. Der Berater muss sich darüber hinaus einen Überblick über die finanziellen Verhältnisse des Kunden verschaffen und sich nach dem Einkommen, weiterem Vermögen und möglichen Schulden erkundigen.

Ohne diese Daten kann ein Finanzberater kaum beurteilen, ob beispielsweise ein Vorsorgeprodukt wie eine Riester-Rente für Sie geeignet ist und in welcher Höhe eine monatliche Sparrate für Sie tragbar ist. Das Wichtigste ist aber, dass der Berater Ihr Anlageziel kennt. Er muss wissen, wofür Sie das Geld anlegen möchten, wie lange und welches Risiko Sie dabei eingehen wollen. Niemand ist verpflichtet, diese Auskünfte zu geben, doch verweigern Sie sie, darf der Finanzberater keine Empfehlung mehr aussprechen.

Ihr Risikoprofil

Wenn Sie in Wertpapiere, also etwa in Aktien, Anleihen oder Fonds investieren wollen, stuft Sie Ihr Finanzberater auf Basis Ihrer Angaben in eine Risikoklasse ein. Das ist eine heikle Angelegenheit. Denn von Ihrer Risikoklasse hängt ab, welche Produkte Ihnen eine Bank verkaufen darf. Meistens gibt es fünf Klassen, deren Risiko von Stufe zu Stufe ansteigt. Die Klasse 1 hat das niedrigste, die Klasse 5 das höchste Risiko. Den Risikoklassen sind einzelne Wertpapier-Gruppen und Fondskategorien zugeordnet. Die Bank darf Ihnen ausschließlich Geldanlagen empfehlen, die in Ihrer Risikoklasse oder darunter liegen.

Bei den Risikoklassen verwenden Banken und Sparkassen kein einheitliches System. Die Geldinstitute orientieren sich aber an der nachfolgenden Einteilung. Bei den aufgeführten Produkten handelt es sich um Beispiele. Zu den einzelnen Risikogruppen können noch weitere Geldanlagen gehören. Informationen zu den einzelnen Produkten finden Sie alphabetisch geordnet in der Rubrik Produktcheck.

Die Risikoklassen im Überblick

Vorsicht Risikofalle

Prinzipiell haben Finanzberater in Banken ein Interesse daran, Ihnen eine möglichst hohe Risikoklasse mit einer entsprechend riskanten Strategie zu verpassen. Denn erstens können sie Ihnen dann mehr Produkte verkaufen, die hohe Provisionen abwerfen, und zweitens sichern sie sich gleichzeitig gegen mögliche Klagen ab. Falls Sie sich später wegen unerwarteter Verluste schlecht beraten fühlen, kann der Berater immer auf Ihre Risikoeinstufung verweisen. Achten Sie also genau darauf, dass hier nichts schiefgeht. Im Zweifel können Sie einen unabhängigen Experten bei einer Verbraucherzentrale oder einen Honorarberater hinzuziehen.

Anleger wünschen sich in der Regel hohe Renditen, wollen aber möglichst kein Risiko eingehen. Beides gleichzeitig ist an den Finanzmärkten leider nicht zu haben. Hohen Renditen stehen auch immer entsprechend hohe Risiken gegenüber. Nicht selten haben Anleger Renditeziele, die mit ihrer Risikobereitschaft kaum in Einklang zu bringen sind. Auf solche Konflikte muss Sie der Finanzberater hinweisen. Sie stehen dann vor der Wahl: Entweder Sie machen Abstriche bei der Rendite oder Sie erklären sich bereit, höhere Risiken auf sich zu nehmen. Einen anderen Ausweg aus diesem Dilemma gibt es nicht.

So fühlen Finanzberater ihren Kunden auf den Zahn

Um einzugrenzen, in welche Risiko-Kategorie ein Kunde gehört, gehen Banken unterschiedlich vor. Es kann passieren, dass ein Finanzberater einer Bank den Kunden regelrecht überfährt und ihn fragt, welche Anlagestrategie er denn verfolge („Stabilität, Einkommen, Wachstum oder Chance?“), obwohl der Kunde zuvor deutlich gemacht hat, keinerlei Erfahrungen mit Wertpapieren zu haben – und sich bisher kaum eine Strategie zurechtgelegt haben dürfte.

Doch selbst erfahrene Anleger können sich unter solchen Bezeichnungen nur schwer etwas vorstellen. Wer nachfragt, wie wir bei einer Test-Beratung in einer Berliner Filiale einer deutschen Großbank, dem wird eine Grafik mit vier Musterdepots vorgelegt. Sie zeigt, wie die Vermögensaufteilung, die sogenannte Asset Allocation, für die einzelnen Strategien aussehen könnte, also wie viele Aktien, Anleihen, Rohstoffe, Immobilien und Bankeinlagen im Depot sein sollten, wenn man sich für eine Variante entscheidet. Aber auch daraus lässt sich für ein Wertpapier-Greenhorn kaum ableiten, welche konkreten Risiken damit verbunden sind.

Aber es gibt auch Geldinstitute, die es etwas besser machen: Eine Bank legt Kunden beispielsweise nach einem standardisierten Erfassungsbogen fünf Aussagen zur Risikoeinstellung vor. Auf einer vierstufigen Skala können sie zustimmen oder ablehnen. Zwar sind die Aussagen leicht verständlich, aber auch sie enthalten unbestimmte Begriffe wie „höhere Renditen“ und „höhere Risiken“, unter denen sich vermutlich jeder etwas anderes vorstellt.

Konkreter wird ein Anlagebeispiel: Die Kunden müssen zwischen drei verschiedenen Anlagen wählen, für die eine mögliche Verlust- und Gewinnspanne (minus 1 bis plus 3 Prozent, minus 6 bis plus 12 Prozent, minus 20 bis plus 30 Prozent) vorgegeben wird. Nach der Bestandsaufnahme ordnen Banken ihre Kunden auf Basis von deren Antworten in Risikoklassen ein und legen eine Standard-Anlagestrategie fest.

Aufklärung ist Pflicht

Falls Sie keine oder wenig Erfahrung mit Wertpapieren haben, muss Ihr Finanzberater Sie ausführlich über Verlustgefahren der einzelnen Produktgruppen aufklären, bevor er Sie in die entsprechende Risikoklasse einordnen darf. Es reicht selbstverständlich nicht, wenn er Ihnen nur einmal kurz herunterbetet, welche Produkte zu welcher Risikoklasse gehören. Ein guter Anlageberater nimmt sich ausreichend Zeit, um Ihnen die Eigenschaften der wichtigsten Produkte zu erklären. Zudem sollte er Sie mit Informationsmaterial versorgen, mit dem Sie einzelne Punkte vertiefen können, bevor Sie eine Anlage abschließen.

Viel Spielraum bei der Anlagestrategie

Die Risikoklassen legen nur fest, welche Produkte Ihnen verkauft werden dürfen. Sie können deshalb lediglich bei einzelnen Käufen davor schützen, zu riskante Anlagen aufgedrängt zu bekommen. Die Risikoklassen sagen aber nichts darüber aus, in welche Anlagen Sie in welchem Verhältnis investieren sollten. Doch erst aus der Gesamtzusammensetzung Ihrer Geldanlagen ergibt sich Ihr Gesamtrisiko.

Nehmen wir an, Sie sind in die Risikoklasse 3 eingestuft. Das bedeutet, für Sie kommen internationale Aktienfonds in Frage. Wenn Sie 50.000 Euro anlegen und nur geringe Risiken eingehen wollen, wäre es aber vollkommen falsch, das ganze Geld in Aktienfonds zu investieren. Der richtige Weg ist eine Mischung aus sicheren Anlagen und Aktienfonds – abhängig von Ihren Renditevorstellungen.

In welchem Verhältnis verschiedene Geldanlagen kombiniert werden können, legt die Anlagestrategie fest. Entsprechend Ihrer Risikoeinstellung und Ihres Anlageziels ordnen Ihnen die Banken meistens eine ihrer Standardstrategien zu. Dabei gilt: Je sicherheitsorientierter Sie anlegen wollen, desto geringer muss der Anteil riskanter Anlagen wie Aktien sein.

Die Auswahl der Anlagestrategie

Häufig bieten Banken drei oder vier Standardstrategien an – von sicherheitsorientiert bis spekulativ. Die Namen, die sich die Vertriebsabteilungen dafür ausdenken, unterscheiden sich von Bank zu Bank erheblich, obwohl sich die Risiken ähneln. Wenn Sie bis zu 50 Prozent der Anlagesumme in riskante Anlagen stecken, heißt das beispielsweise bei der einen Bank „ausgewogen“, bei einer anderen heißt das „Wachstum“. Orientieren Sie sich nie an solchen Bezeichnungen (und daran, was Sie sich darunter vorstellen). Achten Sie immer auf den konkreten Anteil riskanter Anlagen bei einer Strategie.

Die Standardstrategien geben allerdings nur ein grobes Raster vor, das die Finanzberater abhängig von den Kundenwünschen anpassen. Theoretisch könnten Banken eine optimale Zusammensetzung Ihrer Geldanlagen für Sie berechnen, wenn Sie ein konkretes Renditeziel, zum Beispiel 6 Prozent pro Jahr vorgeben oder eine durchschnittliche Schwankungsbreite, zum Beispiel 15 Prozent pro Jahr. Optimal heißt, nur das geringste Risiko einzugehen, um einen bestimmten Ertrag erwarten zu können.

Doch solche Kalkulationen sind aufwendig. Deswegen bieten Geldinstitute diesen Service in der Regel nur reichen Kunden an, die große Summen anlegen wollen. Bei Durchschnittskunden geschieht das lediglich Pi mal Daumen.

Keine Garantien

Selbst wenn Ihr Finanzberater nach bestem Wissen und Gewissen handelt und Ihnen ein passendes Anlage-Portfolio zusammenstellt, gibt es keine Garantie, dass Sie die erwartete Rendite auch tatsächlich erzielen. Das zeigt sich immer erst im Nachhinein. Nichtsdestotrotz gibt es mathematische Verfahren und Computerprogramme, mit deren Hilfe man Chancen und Risiken eines Depots quantifizieren und für verschiedene Wertentwicklungen Eintrittswahrscheinlichkeiten berechnen kann. Bitten Sie Ihren Berater um solche Analysen. Aber seien Sie nicht enttäuscht, wenn er Ihnen zu verstehen gibt, dass das seine Möglichkeiten übersteigt.

Angaben zur Sache

Die konkreten Produkte, die der Finanzberater empfiehlt, muss er genau vorstellen. Zunächst muss er beschreiben, wie die Geldanlagen im Einzelnen funktionieren und welche Rendite sie versprechen. Er muss seinen Kunden über die Risiken aufklären, die er mit dem Kauf eingeht, und ihm erläutern, inwieweit während der Laufzeit der Wert der Anlage schwanken kann.

Ein weiterer wichtiger Punkt sind die Kosten. Der Finanzberater muss sämtliche mit der Anlage verbundenen Kosten und Nebenkosten nennen, dazu gehören Anschaffungskosten, jährlich anfallende Verwaltungskosten und Kosten für die Depotführung. Die in Rechnung gestellten Provisionen sind in jedem Fall separat aufzuführen, heißt es im Gesetz. Sind Interessenkonflikte im Spiel, beispielsweise wenn die Bank von einer Fondsgesellschaft Provisionen für die Vermittlung von Investmentfonds bekommt (und das ist so gut wie immer der Fall), muss sie das offenlegen. Der Anlageberater ist zudem verpflichtet, den Kunden auf die Abgeltungsteuer anzusprechen und zu erörtern, ob er einen Freistellungsauftrag unterschreiben sollte.

Geeignetheitserklärung löst das Beratungsprotokoll ab

Das bisher gesetzlich vorgeschriebene Beratungsprotokoll wird ab 2018 abgeschafft. An seine Stelle tritt die sogenannte Geeignetheitserklärung. Darin muss der Finanzberater ausführlich erläutern, warum er fand, dass ein bestimmtes Produkt für den Kunden geeignet sei, und warum er es ihm empfohlen hat. Die Empfehlungen müssen im Einklang mit den persönlichen Zielen, den Lebensumständen, der gewünschten Anlagedauer sowie den Kenntnissen und der Erfahrung des Kunden mit Anlageprodukten stehen. Auch die Risikobereitschaft und die Tragfähigkeit von Verlusten muss der Berater dokumentieren.

Diese Punkte mussten Banken und Vermittler im Wesentlichen auch in dem ehemaligen Beratungsprotokoll berücksichtigen. Der Unterschied zu Geeignetheitserklärung besteht vor allem darin, dass der Gesetzgeber auf ausführliche Beschreibungen zum Verlauf des Beratungsgesprächs verzichtet und sich stattdessen auf das Ergebnis der Beratung konzentriert. Berater hoffen deswegen auf einen geringeren Verwaltungsaufwand und eine vollständig standardisierte Geeignetheitserklärung.

Neu ist auch, dass in dem Dokument vermerkt werden soll, ob der Finanzberater eine periodische Überprüfung seiner Empfehlung für nötig hält. Das kann vor allem bei komplexeren  Zertifikaten der Fall sein, von denen Fairvalue grundsätzlich abrät.

Die Geeignetheitserklärung muss dem Kunden ausgehändigt werden, bevor der Finanzberater Aufträge zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren für den Kunden ausführt. Eine Ausnahme sind telefonische Beratungen. In solchen Fällen kann die Erklärung nachgereicht werden. Sie muss auch erstellt werden, wenn der Kunde nichts kauft, beispielsweise weil der Berater von einer Anlage abrät.

Banken setzen Verbraucherschutz nur widerstrebend um

Ob die Banken die neue EU-Finanzmarktrichtlinie Mifid II korrekt umsetzen, bleibt allerdings abzuwarten. Denn in der Vergangenheit haben sich die Geldinstitute nicht mit Ruhm bekleckert, wenn es um die Einführung neuer Verbraucherschutzregeln ging. Das zeigen verschiedene Untersuchungen.

Nach Einführung des Beratungsprotokolls schickte beispielsweise die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zwischen September 2011 und Februar 2012 Testpersonen in 50 Kreditinstitute zu jeweils einem Beratungsgespräch. Ergebnis der Fallstudie: Kein Protokoll enthielt alle nötigen Informationen. Kein einziges Institut hat die Risikoneigung nach den Angaben des Testkunden im Protokoll dokumentiert. Die Formulierungen waren willkürlich und schwammig.

Das Vermögen und die vorhandenen Verbindlichkeiten haben die Finanzberater nur in einem Fall vollständig dokumentiert. Informationen über die Höhe der anfallenden Kosten für die empfohlenen Anlageprodukte waren in 71 Prozent der Fälle weder in Euro noch in Prozent im Protokoll ausgewiesen. In 55 Prozent der Fälle wurden entweder Einnahmen oder Ausgaben der Testkunden falsch dokumentiert oder fehlten gänzlich. 20 Prozent der Kunden wurde trotz klarer gesetzlicher Verpflichtung kein Beratungsprotokoll ausgehändigt.

Die Finanzaufsicht BaFin leitete immer wieder Verfahren gegen Kreditinstitute wegen fehlerhafter Beratungsprotokolle ein. Sie kann Bußgelder bis zu 50.000 Euro verhängen. Die Banken scheint das aber nicht zu jucken.

Wenn Sie künftig nach einer Beratung, in der es um Wertpapiere wie Anleihen, Aktien, Fonds und Zertifikate ging, keine Geeignetheitserklärung erhalten oder wenn Zweifel daran bestehen, dass das Dokument richtig oder vollständig ist, sollten Sie zunächst Ihre Bank darauf ansprechen. Will die nicht nachbessern, können Sie sich an die BaFin wenden. Waren dagegen nur risikolose Bankeinlagen wie Tagesgeld und Festgeld oder Sparbücher und Sparbriefe Thema, besteht keine Dokumentationspflicht.

Dauer der Beratung

Wie lange ein Beratungsgespräch dauert, hängt von der Komplexität der Kundenwünsche und von deren Erfahrung mit Geldanlagen ab. Geht es nur darum, ein oder zwei Produkte im Depot eines routinierten Wertpapieranlegers auszutauschen, ist vermutlich in 30 bis 45 Minuten alles geklärt. Möchte aber ein Kunde erstmals in Wertpapiere investieren, ist es mit einer kurzen Beratung nicht getan. Dafür ist die Materie zu komplex. Mindestens zwei Gespräche sind nötig, um den Kunden wenigstens das Allernötigste über die Funktionsweise und vor allem die Risiken von Wertpapieren zu erklären. „Je weniger Erfahrung ein Anleger hat, desto mehr Aufklärungsarbeit muss die Bank leisten“, erklärt der Freiburger Anlegeranwalt Andreas Mayer.

Lesen, lesen, lesen – und an die Fakten denken

Doch auch der Kunde muss Einsatz zeigen. Nach dem ersten Gespräch geht ein Wertpapier-Einsteiger mit einem Stapel Prospekte nach Hause. Gewissenhafte Privatbanken, Sparkassen und Volksbanken händigen ihm außerdem die „Basisinformationen über Wertpapiere“ aus. Dabei handelt es sich um eine Grundsatzpublikation der Finanzbranche, die einen Überblick über die wichtigsten Wertpapiere und Anlageinstrumente bietet.

Ein weiterer Haufen Papier kommt im abschließenden Gespräch auf Sie zu, wenn der Finanzberater Ihnen seinen konkreten Anlagevorschlag unterbreitet. Wenn sich der Anlageberater korrekt verhält, händigt er Ihnen die Geeignetheitserklärung aus, die mit Anlagen ganz schnell auf 50 DINA4-Seiten anwächst. Zu den Anlagen gehören die sogenannten Produktinformationsblätter. Sie sollen Anleger auf ein bis drei Seiten über die wichtigsten Fakten zu einem Finanzprodukt informieren.

Produktinformationsblatt – Fachchinesisch inklusive

Neben dem Beratungsprotokoll müssen Banken und andere Finanzdienstleister Kunden nach Anlageberatungen zu Wertpapieren die entsprechenden Produktinformationsblätter (PIBs) aushändigen. Diese auch als „Beipackzettel“ bezeichnete Information ist seit dem 1. Juli 2011 gesetzlich vorgeschrieben. Jedes Blatt enthält eine Produktbeschreibung, den Ausgabepreis, die Verzinsung sowie Hinweise auf Risiken der Papiere wie zum Beispiel Kursschwankungen. Zudem werden die Kosten eines Finanzprodukts aufgeführt, um es besser als bisher mit anderen Produkten vergleichen zu können.

Produktinformationsblätter gibt es zu Aktien, Anleihen und Zertifikaten, zu Pfandbriefen sowie zu Bundeswertpapieren. Für Investmentfonds gibt es ein eigenes Produktinformationsblatt, die „wesentlichen Anlegerinformationen“. Anders als Letztere enthalten PIBs kein Risikoprofil mit Risikoklassen, in die die jeweiligen Produkte eingeteilt werden müssen. Für bankeigene Zinsanlagen ist die Erstellung eines PIBs freiwillig.

Die Qualität der PIBs ist in verschiedenen Untersuchungen analysiert worden. Alle deckten erhebliche Mängel auf. In einer Studie des Verbraucherschutzministeriums heißt es etwa: „Fachbegriffe und komplizierte, lange Sätze behindern die Verständlichkeit.“ Besonders gravierend war dieses Problem bei sogenannten komplexen Produkten wie Zertifikaten. 60 Prozent der untersuchten PIBs in diesem Bereich stuften die Wissenschaftler als nicht verständlich ein. Insgesamt war „wegen fehlender, überflüssiger und unzulässiger Angaben“ mehr als ein Drittel aller analysierten PIBs „formal unvollständig beziehungsweise unrichtig“.

Abhilfe soll ein im September 2013 veröffentlichtes Glossar schaffen, das die Deutsche Kreditwirtschaft, eine Interessenvertretung der kreditwirtschaftlichen Spitzenverbände, in Zusammenarbeit mit Verbraucherschützern und dem Verbraucherministerium erarbeitet hat. Es empfiehlt, welche Begriffe in den PIBs verwendet werden sollen und welche nicht. Das soll zu einer besseren Verständlichkeit beitragen. Ob die einzelnen Banken diese Vorschläge so umsetzen, dass sie auch den gewünschten Erfolg bringen, muss sich allerdings erst noch zeigen.

Wesentliche Anlegerinformationen – uneinheitliche Risikoklassen bei Fonds

Für Investmentfonds heißt das Produktinformationsblatt „Key Investor Information Document“ (KIID), in Deutschland „Wesentliche Anlegerinformationen“. Das KIID geht auf eine Initiative der Europäischen Union zurück und ist seit 1. Juli 2012 für ganz Europa verpflichtend. In Deutschland wurde das KIID bereits am 1. Juli 2011 eingeführt. Es wird von den Fondsgesellschaften für jeden Fonds erstellt und muss auf zwei DINA4Seiten über die wichtigsten Details wie Ziele und Anlagepolitik, Risiko und Ertragsprofil, Kosten und die frühere Wertentwicklung des Fonds aufklären.

Die Anlegerinformationen sollen den bislang verwendeten vereinfachten Verkaufsprospekt ersetzen. Sie müssen vor dem Kauf eines Fonds ausgehändigt werden, damit der Anleger sie in Ruhe lesen kann.

Banken setzen ihre eigenen Standards

Die Fondsgesellschaften müssen jeden Fonds einer Risikoklasse zuordnen. Davon ausgenommen sind offene Immobilienfonds. Sie müssen die Risiken nur verbal beschreiben. Die Europäische Union gibt Risikoklassen von 1 (geringstes Risiko) bis 7 (höchstes Risiko) vor. Doch dem folgen nicht alle Banken. Die Targobank etwa stuft Finanzprodukte in sechs Kategorien von 0 bis 5 ein. Auch die Commerzbank kocht ihr eigenes Süppchen. Sie teilt Wertpapiere und Fonds in sechs Klassen von A bis F ein. Diesem Schema folgen auch die sogenannten Wertpapiervoten, die sie den Beratungsprotokollen beifügt. Dabei handelt es sich um mehrseitige Begründungen, warum die Commerzbank die entsprechenden Produkte auf ihre Empfehlungsliste genommen hat.

Solche Informationen einer Bank sind freiwillig. Die gesetzlich vorgeschriebenen Produktinformationen über Fonds müssen die Fondsgesellschaften anfertigen. Sie wiederum folgen in der Regel der EU-Vorgabe. Das bedeutet: Bei der Commerzbank erhält der Kunde Informationen aus zwei verschiedenen Quellen, die Produkte in unterschiedliche Risikoschemata einteilen. Das dürfte den einen oder anderen Anleger verwirren. Grundsätzlich wird die Vergleichbarkeit einzelner Anlageprodukte erschwert, wenn Banken die EU-Vorgabe nach eigenen Vorstellungen modifizieren.

Einstufungen spiegeln nicht immer das tatsächliche Risiko wider

In welche Risikoklasse ein Fonds gehört, wird von einem Risikoindikator, dem „Synthetic Risk and Reward Indicator“ (SRRI), abgeleitet. Dabei handelt es sich um eine Größe, die die Wertschwankungen des Fonds betrachtet, in der Regel die der letzten fünf Jahre. Je höher die Risikoklasse ist, desto höher ist auch die Schwankungsbreite eines Fonds und damit sein Risiko.

Beim DWS-Deutschland-Fonds etwa, der schwerpunktmäßig in deutsche Aktien investiert, betragen die Schwankungen über 25 Prozent. Mit diesem Wert kommt der Fonds in die höchste Risikoklasse. Bei Fonds, die neu auf dem Markt sind, kann das Risiko anhand simulierter Wertschwankungen ermittelt werden. Dafür werden Vergleichsindizes oder Vergleichsportfolios herangezogen, mit denen sich ein Fonds misst. Der jeweilige Vergleichsindex muss im Fondsprospekt ausgewiesen werden. Wie aussagekräftig solche Simulationen sind, ist allerdings fraglich.

Auch bei Fonds, die schon lange am Markt sind, spiegeln die Einstufungen nicht immer die tatsächlichen Risiken der Fonds wider. Das konnte in der Vergangenheit dann passieren, wenn Fonds nicht in Euro, sondern in einer Fremdwährung rechnen. Das Wechselkursrisiko, das ein Anleger aus dem Euroraum in solchen Fällen trägt, wurde bisweilen nicht berücksichtigt – die Risikoeinstufung fiel dadurch zu niedrig aus.

So stufte beispielsweise die Fondsgesellschaft Union Investment den Geldmarktfonds UniMoneyMarket: USD, der in US-Dollar anlegt, in die niedrigste von sieben vorgegebenen Risikoklassen ein. Aus Sicht der Fondsgesellschaft, die in Dollar anlegt und rechnet, ist die Einstufung korrekt. Nicht aber aus der Perspektive des deutschen Anlegers. Der investiert nämlich in Euro und trägt das volle Wechselkursrisiko. Das ist für ihn so hoch, dass der Fonds in die Risikoklasse 5 aufsteigen müsste. Seien Sie deshalb besonders wachsam, wenn Ihnen Fonds empfohlen werden, die in fremde Währungen investieren.

Checkliste: Fit für das Beratungsgespräch

Mit einer guten Vorbereitung können Sie sich davor schützen, etwas angedreht zu bekommen, was nicht zu Ihnen passt.

Gesprächsvorbereitung

Vor dem Gespräch sollten Sie für sich selbst folgende Fragen klären:

  • Bedarf. Brauchen Sie überhaupt eine Finanzberatung? Nur weil Sie ein Berater anruft und Sie zu einem Beratungsgespräch bittet, heißt das nicht, dass Ihre Anlagen dringend umgekrempelt werden müssen.
  • Ziel. Welches Ziel verfolgen Sie mit Ihrer Geldanlage? Dient sie der Altersvorsorge oder wollen Sie sich ein neues Auto oder eine Immobilie anschaffen?
  • Dauer. Wann brauchen Sie Ihr Geld? Wie lange können Sie Ihr Geld entbehren?
  • Art. Wollen Sie einen Betrag auf einmal anlegen oder jeden Monat etwas sparen?
  • Risiko. Welches Risiko wollen Sie eingehen? Nur wer das klar für sich definiert hat, kann sich dem Finanzberater gegenüber deutlich ausdrücken. Am besten ist, Sie schreiben in Ihren eigenen Worten auf, wie viel Risiko Sie tragen können.

Während des Gesprächs

  • Zeuge. Gehen Sie möglichst nicht allein zu einem Beratungsgespräch. Ein Zeuge kann bares Geld wert sein, falls Sie später wegen Falschberatung gegen Ihre Bank vorgehen wollen.
  • Risikoprofil. Die Begriffe der Banken für die Anlagestrategien, die sie Kunden zuordnen, führen leicht in die Irre. Hinter Wörtern wie „ertrags- oder renditeorientiert“ oder „Wachstum“ und „Ausgewogen“ verbergen sich Anlagestrategien, die mit hohen Verlustrisiken verbunden sein können. Wenn Sie kein Risiko wollen, wählen Sie besser Tagesgeld und Festgeld.
  • Kosten. Lassen Sie sich die Kosten eines Produkts immer auch in Euro und Cent nennen.
  • Empfehlung. Einen neutralen Marktüberblick dürfen Sie von Finanzberatern in Banken nicht erwarten. Sie empfehlen häufig lieber Produkte ihrer eigenen Häuser als die der Konkurrenz. Fragen Sie nach Interessenkonflikten des Finanzberaters. Er muss Ihnen gute Produkte anbieten, nicht zwangsläufig die, mit denen er am meisten verdient.
  • Falle. Unterschreiben Sie kein Papier, in dem steht, Sie wollten etwas „auf eigenen Wunsch“ erstehen. Damit entlassen Sie den Finanzberater aus der Pflicht, Sie anleger- und anlagegerecht zu beraten.

Daran erkennen Sie schlechte Beratung

  • Der Finanzberater drängt zum Abschluss, suggeriert, dass eine schnelle Entscheidung für das optimale Ergebnis nötig ist.
  • Das Thema Risiken nimmt nur geringen Raum im Gespräch ein. Der Finanzberater stellt vor allem die Chancen einzelner Produkte in den Vordergrund.
  • Er empfiehlt, einen größeren Betrag in nur ein einziges Produkt zu investieren.
  • Der Finanzberater verspricht hohe Renditen garantiert ohne Risiko. Bei Geldanlagen gilt grundsätzlich: Je höher die Renditechance, desto höher ist auch das Risiko.
  • Der Finanzberater macht bereits vorhandene Geldanlagen schlecht und fordert Sie auf, diese zu kündigen (um Ihnen dann mehr neue Produkte verkaufen zu können). Zwar ist es möglich, dass Sie schlechte Produkte im Depot haben. Doch das sollten Sie vor einer Kündigung erst einmal genau prüfen.
  • Das Beratungsprotokoll enthält Angaben, die nicht richtig sind oder im Gespräch gar nicht thematisiert wurden.
  • Das Beratungsgespräch war nur kurz, obwohl Sie noch keine Erfahrung mit Wertpapieren hatten.

Das sind Ihre Rechte nach dem Gespräch

  • Telefon. Nach einer Beratung am Telefon warten Sie besser, bis Sie das Protokoll in Händen halten und lesen können. Kaufen Sie noch während des Telefonats eine Geldanlage, haben Sie zwar ein Rücktrittsrecht, Sie müssen der Bank aber Fehler im Protokoll nachweisen können.
  • Falschberatung. Wenn Sie glauben, falsch beraten worden zu sein, beschweren Sie sich zunächst bei Ihrer Bank. Hilft das nicht, wenden Sie sich an die Schlichtungsstelle oder den Ombudsmann Ihrer Bank. Haben Sie bei der Schlichtungsstelle keinen Erfolg, wenden Sie sich an eine Verbraucherzentrale und einen Anwalt.

Der Autor


Markus Neumann ist Finanzjournalist, Herausgeber des Online-Anlegermagazins Fairvalue und Sachbuchautor. Zuletzt erschien von ihm „Das ETF-Portfolio – wie Sie ein fast unschlagbares Depot zusammenstellen und managen“. 2020 war er für den Deutschen Journalistenpreis in der Kategorie Vermögensverwaltung nominiert. Folgen Sie ihm auf Twitter.

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Textlänge: 4283 Wörter

© Fairvalue, aktualisiert am 25.07.2022

Fotografie: Ryan Russell / Unsplash.com

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