Ein Riester-Bausparvertrag funktioniert genauso wie ein normaler Bausparvertrag. Von ihren ungeförderten Schwestertarifen unterscheiden sie sich fast nur durch die staatliche Förderung: In der Sparphase bekommt der Riester-Sparer Zulagen und eventuelle Steuervorteile auf seine Sparbeiträge (mehr dazu Riester-Rente).
In der Darlehensphase kann er die Förderung für die Tilgung des Bauspardarlehens beantragen. Dadurch spart er mehr Eigenkapital an als mit einem ungeförderten Bausparvertrag. Er kommt in seiner Finanzierung mit einem kleineren Kredit aus, kann ihn schneller tilgen und spart Zinsen. Deshalb sind Riester-Bausparverträge für den Bau oder Kauf der eigenen vier Wände besser geeignet als ungeförderte Verträge.
Sonst unterscheiden sich die Riester-Bausparverträge nur in Details von klassischen Bausparverträgen. So wird die Abschlussgebühr nicht sofort fällig, sondern auf fünf Jahre verteilt. Die Tarifbedingungen müssen vorsehen, dass der Bausparer sein Darlehen spätestens bis zu seinem 68. Lebensjahr tilgt. Und theoretisch lassen die geförderten Tarife auch die Möglichkeit zu, bis zur Rente Sparbeiträge zu zahlen und sich das Guthaben anschließend in eine lebenslange Rente umwandeln zu lassen. Wegen der niedrigen Guthabenzinsen wird das aber kaum zu empfehlen sein.
Wie ein gewöhnlicher Bausparvertrag lohnt sich auch ein Riester-Bausparvertrag nur, wenn der Sparer später das günstige Bauspardarlehen nutzen kann. Ein Riester-Bausparvertrag darf allerdings nur für den Bau, Kauf oder altersgerechten Umbau einer selbstgenutzten Immobilie und deren Entschuldung verwendet werden. Vermietete Immobilien oder eine Modernisierung werden nicht gefördert (siehe Wohn-Riester).