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Wohn-Riester

Geeignet für Sparer, die eine eigene Immobilie dauerhaft nutzen wollen.

Auch Bauherren, Wohnungskäufer und Hauseigentümer können von der Riester-Förderung profitieren. Das Geld, das sie mit einem beliebigen Riester-Vertrag angespart haben, können sie als Eigenkapital für ihre Immobilienfinanzierung, für einen altersgerechten Umbau oder für die Entschuldung der eigenen vier Wände verwenden. Außerdem erhalten sie für die Tilgung ihres Darlehens die gleichen Zulagen und Steuervorteile wie für einen Riester-Sparvertrag (mehr dazu Riester-Rente).

Wer einen Riester-Bausparvertrag anspart, kann beispielsweise die Zulagen für die Tilgung des Bauspardarlehens beantragen. Darüber hinaus stehen zwei weitere Kreditmodelle zur Auswahl:

  • Riester-Darlehen mit direkter Tilgung (Annuitätendarlehen) und einer Zinsbindung von beispielsweise 10, 15 oder 20 Jahren. Von klassischen Darlehen unterscheidet es sich nur durch die staatliche Förderung.
  •  Riester-Kombikredite von Bausparkassen. Sie bestehen aus einem neuen Bausparvertrag und einem tilgungsfreien Darlehen, mit dem die Bausparkasse die vereinbarte Bausparsumme bis zur Zuteilung vorfinanziert (mehr dazu Riester-Bausparverträge).

Beide Varianten des Wohn-Riester müssen mehrere Bedingungen erfüllen, damit die Kunden die Förderung bekommen: Der Vertrag muss von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder vom neuen Bundeszentralamt für Steuern zertifiziert sein. Die Finanzierung muss in eine selbstgenutzte Immobilie fließen. Sie muss so angelegt sein, dass der Kredit spätestens bis zum 68. Lebensjahr getilgt ist. Zudem muss jeder Ehepartner einen eigenen Kreditvertrag abschließen, um die Förderung auszuschöpfen.

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Ob ein Bankdarlehen oder ein Bauspar-Kombikredit günstiger als ein Wohn-Riester ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Es kommt immer auf die aktuellen Konditionen an, die sich für Baukredite täglich ändern können. Wichtig ist: Bei Riester-Darlehen wird nicht die gesamte Kreditrate, sondern nur der Tilgungsanteil bis zum Höchstbetrag von jährlich 2.100 Euro gefördert (einschließlich der Riester-Zulage).

In der Bausparvariante, in der das Vorausdarlehen zunächst überhaupt nicht getilgt wird, gibt es die Förderung bis zur Zuteilung des Bausparvertrags auf die jährlichen Sparbeiträge. Gefördert werden aber nur selbstgenutzte Immobilien, nicht jedoch Modernisierungen oder der Kauf einer vermieteten Immobilie.

Im Rentenalter müssen Riester-Sparer auch für die Eigenheimförderung Steuern zahlen. Dazu werden alle geförderten Beträge aus ihrem Vertrag – Entnahmen und Tilgungsleistungen – auf einem Wohnförderkonto verbucht. Dann wird so gerechnet, als verzinse sich dieses Geld bis zum Rentenbeginn mit 2 Prozent im Jahr. Ab Rentenbeginn ist der so errechnete Betrag zu versteuern.

Sie können wählen: Entweder Sie versteuern den Kontostand in jährlichen Raten bis zum 85. Lebensjahr. Oder Sie zahlen die Steuern auf einen Schlag. Dann müssen Sie nur 70 Prozent des Förderkontos versteuern. Seit 2014 können Sie im Rentenalter jederzeit von der jährlichen Besteuerung zur Einmalbesteuerung wechseln und den Restbetrag auf dem Wohnförderkonto mit 30 Prozent Abschlag versteuern.

Renditechance

Bauherren und Wohnungskäufer sparen durch Zulagen und Steuervorteile viele Tausend Euro bei ihrer Finanzierung, wie Berechnungen der Stiftung Warentest zeigen. Bis zum Rentenbeginn kann sich der Vorteil je nach Finanzierung und Einkommen auf 40.000 Euro und höher summieren. Die Steuern, die im Rentenalter auf die geförderten Beträge anfallen, sind in dieser Rechnung schon berücksichtigt.

Für Bauherren und Wohnungskäufer lohnt es sich also, die staatliche Förderung voll für ihre Finanzierung auszuschöpfen. Mit der Tilgung ihres Darlehens erzielen sie eine Zinsersparnis, die dem Effektivzins des Darlehens entspricht. Kein anderer Riester-Vertrag bringt ihnen eine so hohe und zugleich sichere Rendite. Doch es gibt eine Einschränkung: Es kann passieren, dass Banken für ein Riester-Darlehen einen höheren Zinssatz verlangen als für ein ungefördertes Darlehen. Dann geht die Förderung dadurch ganz oder teilweise verloren. Ab einem Zinsaufschlag von ungefähr einem halben Prozent bleibt von der Riester-Förderung kaum etwas übrig.

Sicherheit

Das größte Risiko ist ein zu hoher Effektivzins für das Riester-Darlehen.

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Flexibilität

Die staatliche Wohn-Riester-Förderung gibt es ausschließlich für selbst genutzte Immobilien. Wenn Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung später verkaufen oder vermieten, müssen Sie den Stand des Wohnförderkontos vorzeitig versteuern. Es gibt aber Ausnahmen: Steuerliche Nachteile lassen sich vermeiden, wenn Sie innerhalb von fünf Jahren nach dem Auszug eine neue Immobilie kaufen, die Sie selbst nutzen. Dazu zählt auch der Kauf eines Dauerwohnrechts in einem Senioren oder Pflegeheim. Sie können auch innerhalb eines Jahres einen neuen Riester-Vertrag abschließen, in den Sie die geförderten Beträge einzahlen. Auch eine befristete Vermietung der Wohnung wegen eines berufsbedingten Umzugs ist möglich.

Empfehlung

Wegen der hohen Förderung vom Staat sind Riester-Darlehen für die Eigenheimfinanzierung erste Wahl. Infrage kommen Kredite mit direkter Tilgung und Kombikredite der Bausparkassen. Holen Sie aber auch Kreditangebote ohne Förderung ein. Achten Sie darauf, dass der Effektivzins für die Riester-Variante nicht höher ist als für ein ungefördertes Darlehen oder zumindest nicht viel höher.

© Fairvalue, aktualisiert am 09.04.2021

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