Auch Bauherren, Wohnungskäufer und Hauseigentümer können von der Riester-Förderung profitieren. Das Geld, das sie mit einem beliebigen Riester-Vertrag angespart haben, können sie als Eigenkapital für ihre Immobilienfinanzierung, für einen altersgerechten Umbau oder für die Entschuldung der eigenen vier Wände verwenden. Außerdem erhalten sie für die Tilgung ihres Darlehens die gleichen Zulagen und Steuervorteile wie für einen Riester-Sparvertrag (mehr dazu Riester-Rente).
Wer einen Riester-Bausparvertrag anspart, kann beispielsweise die Zulagen für die Tilgung des Bauspardarlehens beantragen. Darüber hinaus stehen zwei weitere Kreditmodelle zur Auswahl:
- Riester-Darlehen mit direkter Tilgung (Annuitätendarlehen) und einer Zinsbindung von beispielsweise 10, 15 oder 20 Jahren. Von klassischen Darlehen unterscheidet es sich nur durch die staatliche Förderung.
- Riester-Kombikredite von Bausparkassen. Sie bestehen aus einem neuen Bausparvertrag und einem tilgungsfreien Darlehen, mit dem die Bausparkasse die vereinbarte Bausparsumme bis zur Zuteilung vorfinanziert (mehr dazu Riester-Bausparverträge).
Beide Varianten des Wohn-Riester müssen mehrere Bedingungen erfüllen, damit die Kunden die Förderung bekommen: Der Vertrag muss von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder vom neuen Bundeszentralamt für Steuern zertifiziert sein. Die Finanzierung muss in eine selbstgenutzte Immobilie fließen. Sie muss so angelegt sein, dass der Kredit spätestens bis zum 68. Lebensjahr getilgt ist. Zudem muss jeder Ehepartner einen eigenen Kreditvertrag abschließen, um die Förderung auszuschöpfen.
Ob ein Bankdarlehen oder ein Bauspar-Kombikredit günstiger als ein Wohn-Riester ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Es kommt immer auf die aktuellen Konditionen an, die sich für Baukredite täglich ändern können. Wichtig ist: Bei Riester-Darlehen wird nicht die gesamte Kreditrate, sondern nur der Tilgungsanteil bis zum Höchstbetrag von jährlich 2.100 Euro gefördert (einschließlich der Riester-Zulage).
In der Bausparvariante, in der das Vorausdarlehen zunächst überhaupt nicht getilgt wird, gibt es die Förderung bis zur Zuteilung des Bausparvertrags auf die jährlichen Sparbeiträge. Gefördert werden aber nur selbstgenutzte Immobilien, nicht jedoch Modernisierungen oder der Kauf einer vermieteten Immobilie.
Im Rentenalter müssen Riester-Sparer auch für die Eigenheimförderung Steuern zahlen. Dazu werden alle geförderten Beträge aus ihrem Vertrag – Entnahmen und Tilgungsleistungen – auf einem Wohnförderkonto verbucht. Dann wird so gerechnet, als verzinse sich dieses Geld bis zum Rentenbeginn mit 2 Prozent im Jahr. Ab Rentenbeginn ist der so errechnete Betrag zu versteuern.
Sie können wählen: Entweder Sie versteuern den Kontostand in jährlichen Raten bis zum 85. Lebensjahr. Oder Sie zahlen die Steuern auf einen Schlag. Dann müssen Sie nur 70 Prozent des Förderkontos versteuern. Seit 2014 können Sie im Rentenalter jederzeit von der jährlichen Besteuerung zur Einmalbesteuerung wechseln und den Restbetrag auf dem Wohnförderkonto mit 30 Prozent Abschlag versteuern.