Aktien

Die Dividende gibt es nicht geschenkt

Von Markus Neumann

Dividende Siemens Hauptversamlung

Hauptversammlung der Siemens AG in der Münchner Olympiahalle.

Anders als manche Banken suggerieren, lässt sich mit dem Kauf von Aktien kurz vor den Hauptversammlungen kein zusätzlicher Ertrag mit den ausgeschütteten Dividenden erzielen. Denn am Zahltag fällt der Aktienpreis in der Regel, weil die Dividende vom Kurs abgezogen wird. Zudem kassiert der Staat Abgeltungssteuern, die dann bei der Anlage fehlen.

Jedes Frühjahr wiederholt sich dasselbe Ritual: Kurz vor den Hauptversammlungen der großen deutschen börsennotierten Konzerne berichten Medien und Kundenmagazine von Banken über den bevorstehenden (Rekord)Geldsegen, den diese Aktiengesellschaften als Dividende an ihre Aktionäre ausschütten. Dabei suggerieren manche Medien und Geldinstitute ihren Kunden, wer jetzt noch schnell auf den Zug aufspringe, könne an den üppigen Ausschüttungen teilhaben und sich so einen Vorteil verschaffen.

„Die Dividende wird zur Hauptversammlung ausgezahlt. Anleger können sich jetzt mit den Aktien der Unternehmen eindecken, die im April oder Mai ihre Jahrestreffen abhalten“, lockt beispielsweise die comdirect alljährlich Anfang März in ihrem Kundenmagazin.

Anleger müssen sich die Dividende verdienen

Folgt man der Onlinebank, dann müssten Anleger bloß rechtzeitig die richtigen Aktien kaufen – eine üppige Dividende gibt es dann angeblich obendrauf, wie früher einen Aal beim Einkauf auf dem Hamburger Fischmarkt. Doch so funktionieren die Finanzmärkte nicht. Dividenden werden nicht verschenkt. Ein Anleger kann sie sich nur vollständig verdienen, indem er Aktien zwölf Monate hält.

Wer dagegen Anteilsscheine wenige Wochen vor der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft erwirbt, bezahlt für die Dividende, die ihm kurze Zeit später ausgeschüttet wird. Denn künftige Dividendenzahlungen sind im Kurs einer Aktie enthalten. Nur am Tag nach der jährlichen Hauptversammlung, auf der die Aktionäre die Höhe der Dividende beschließen, wird die jeweilige Aktie in Deutschland ohne Dividende gehandelt. Diesen Tag nennen Fachleute Ex-Tag.

In den darauffolgenden Monaten wird die nächste Dividende nach und nach im Aktienkurs berücksichtigt. Börsianer sprechen gerne vom „Einpreisen“. Je näher die nächste Hauptversammlung rückt, desto mehr von der erwarteten Dividende ist bereits im Aktienkurs enthalten. Am Ex-Tag, wenn die Aktie dann ohne Dividende gehandelt wird, fällt in der Regel deren Kurs. Der Kursverlust entspricht meistens nicht exakt der zuvor gemessenen Dividendenrendite. Denn der Abzug der Ausschüttung vom Aktienkurs wird von Kursbewegungen an diesem Tag überlagert. Die Dividendenrendite ergibt sich, indem man die Dividende durch den aktuellen Aktienkurs teilt und mit 100 multipliziert.

Kursabschläge am Tag nach der Hauptversammlung

Wie der Aktienkurs am Ex-Tag reagiert, lässt sich gut an den Aktien der Firmen Bayer, Deutsche Telekom und Siemens ablesen:

Dividenden-Auszahlungen und Kursverluste am Ex-Tag

Quellen: Deutsche Telekom, Bayer AG, Finanzen.net, Fairvalue-Berechnungen.

Die Beispiele illustrieren, dass Anleger, die kurz vor Hauptversammlungen Aktien kaufen, ihr Geld lediglich von der linken Tasche in die rechte Tasche manövrieren – und dabei auch noch in eine Steuerfalle tappen. Denn auf die Dividenden erhebt der Staat Abgeltungssteuer. Dieses Geld fehlt dann bei der Anlage und schmälert das Ergebnis. Hinzukommen zusätzliche Transaktionskosten, falls die Netto-Dividende nach dem Steuerabzug wieder angelegt werden soll.

Insofern es eine schlechte Strategie, kurz vor Hauptversammlungen Aktien zu kaufen. Ein deutlich besserer Erwerbszeitpunkt wäre am Ex-Tag oder kurz danach. Der angelegte Betrag wäre ohne Abzüge voll investiert und kann für höhere Erträge sorgen.

Vorsicht bei Informationen von Banken

Dass manche Banken Anleger auf die falsche Fährte locken, ist schon fragwürdig genug. Es gibt aber auch Geldinstitute, die ihre Kunden darüber hinaus auch noch falsch informieren. „Einen Dividendenanspruch hat jeder Aktionär, wenn er die Aktie mindestens einen Tag vor der Ausschüttung im Depot hat“, hieß es etwa auf der Website einer Bank.

Doch das ist falsch. Ein Anleger muss die Aktie am Tag der Hauptversammlung im Depot haben. Nur dann hat er Anspruch auf die Dividende. Die Ausführungen der Bank treffen nur zu, wenn der Zahltag direkt auf den Tag nach der Hauptversammlung fällt. Das ist aber nicht immer der Fall. Die Telekom AG beispielsweise schüttete die Dividende in den vergangenen zwei Jahren erst vier Wochen nach ihrer Hauptversammlung aus.

Nicht alle Geldhäuser führen ihre Kunden aufs Glatteis und informieren sie schlecht oder sogar falsch. Ein positives Beispiel ist die ING-Diba. Sie warnt auf ihrer Website sogar vor einer unsinnigen Dividendenjagd.

Grundsätzlich waren dividendenstarke Aktien in der Vergangenheit aber eine gute Anlage. Die Ausschüttungen tragen langfristig einen großen Teil zur Wertentwicklung bei, wie verschiedene Untersuchungen zeigen.

Der Autor


Markus Neumann ist Finanzjournalist, Herausgeber des Online-Anlegermagazins Fairvalue und Sachbuchautor. Zuletzt erschien von ihm „Das ETF-Portfolio – wie Sie ein fast unschlagbares Depot zusammenstellen und managen“. 2020 war er für den Deutschen Journalistenpreis in der Kategorie Vermögensverwaltung nominiert. Folgen Sie ihm auf Twitter.

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© Fairvalue, aktualisiert am 25.07.2022

Fotografie: Siemens AG

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