Der reale Wert des angelegten Geldes – die Kaufkraft – bleibt so erhalten, egal wie stark die Preise steigen, solange die realen Renditen zum Kaufzeitpunkt positiv sind. Das ist allerdings derzeit nicht der Fall.
Dagegen bieten klassische Anleihen mit längeren Laufzeiten keinen Schutz vor unerwarteter Inflation. Zwar ist in ihren Renditen normalerweise ein Ausgleich für die Teuerung enthalten. Doch dabei handelt es sich gewissermaßen um eine kollektive Schätzung der Anleihekäufer, die sich am Markt herausbildet. Letztlich weiß aber niemand, wie hoch die Inflation in ein oder zwei Jahren sein wird.
Die Inflationsdaten, die für Deutschland und andere Länder veröffentlicht werden, beziehen sich immer auf die Vergangenheit. Wenn „der Markt“ danebenliegt und die Inflationsrate über die Rendite einer Anleihe steigt, erleiden Anleger einen realen Wertverlust. Die Kaufkraft des angelegten Geldes sinkt.
Wie inflationsindexierte Bundesanleihen verzinst werden, hängt von der Inflationsrate ab
Mit inflationsindexierten Bundesanleihen können Anleger prinzipiell ihre Kaufkraft erhalten. Ein Beispiel zeigt, wie der Inflationsschutz funktioniert:
Ein Anleger, der 10.000 Euro investiert, bekommt bei Fälligkeit nach einem Jahr nicht wie üblich seine 10.000 Euro zurück, sondern zusätzlich einen Inflationsausgleich. Bei 5 Prozent Inflation erhält er 10.500 Euro. Auch die Zinsen (falls welche bezahlt werden) sind geschützt. Aus 1 Prozent Zinsen – das wären 100 Euro für die 10.000 Euro – werden 105 Euro. Wegen des Inflationsausgleichs ist der Zinskupon von indexierten Bundesanleihen deutlich niedriger als der von klassischen Bundeswertpapieren.
Als Referenzindex für den Inflationsausgleich dient der harmonisierte Verbraucherpreisindex „HVPI ohne Tabak in der Eurozone“. Dieser Index entspricht nicht ganz der deutschen Inflationsrate. Aber das ist kein Beinbruch, solange die Teuerung in Deutschland niedriger bleibt als im Euroraum.
Der Bund zahlt den Inflationsausgleich erst bei Fälligkeit einer indexierten Anleihe. Die Ausgleichszahlungen werden quasi über die Zeit angesammelt. Sie sind zusammen mit den Stückzinsen im sogenannten Abrechnungspreis enthalten. Diesen Preis muss ein Käufer dem Verkäufer bezahlen, wenn eine inflationsindexierte Bundesanleihe vor ihrer Fälligkeit den Besitzer wechselt. Der Käufer streckt den Inflationsausgleich, der dem Vorbesitzer zusteht, für den Bund vor. Er bekommt das Geld am Ende der Laufzeit wieder zurück, wenn der Bund den gesamten Inflationsausgleich bezahlt.
Finanzagentur stellt täglich Preise für inflationsindexierte Bundesanleihen
Die Abrechnungspreise werden täglich aktuell von der Finanzagentur der Bundesrepublik Deutschland berechnet. Sie finden sie in der Spalte „Kurs plus Stückzinsen“. Bei den daneben ausgewiesenen Renditen handelt es sich um die realen Erträge, das heißt, sie sind inflationsbereinigt. Die Renditen der klassischen, nicht indexierten Bundeswertpapiere sind dagegen nominal – bei ihnen ist die Inflation nicht berücksichtigt.
Wer eine inflationsindexierte Bundesanleihe kauft, weiß also sicher, welche reale Rendite er jährlich erzielt, wenn er das Papier bis zur Fälligkeit hält. Das ist besonders dann beruhigend, wenn Anleger große Inflationsängste plagen. Bei normalen Anleihen ist die reale Rendite dagegen unsicher. Sie hängt davon ab, wie hoch die Geldentwertung in der Zukunft ausfallen wird.
Liegt die Inflationsrate über den Erwartungen, schneiden Anleger mit indexierten Anleihen besser ab. Umgekehrt ist es, wenn die Teuerung geringer ausfällt als an den Märkten geschätzt. Die erwartete Inflation lässt sich übrigens leicht berechnen, indem man die reale Rendite einer inflationsindexierten Bundesanleihe von der nominalen einer normalen Bundesanleihe mit gleicher Laufzeit abzieht.
Beispiel: Anfang Juni 2021 betrug die Rendite einer Bundesanleihe mit knapp neun Jahren Restlaufzeit minus 0,28 Prozent. Eine inflationsindexierte Bundesanleihe mit fast gleicher Laufzeit brachte eine negative reale Rendite von minus 1,7 Prozent. Damit lagen die langfristigen Inflationserwartungen bei 1,42 Prozent (-0,28 Prozent abzüglich – 1,7 Prozent = 1,42 Prozent ).
Inflationsindexierte Bundesanleihen sind ein Nischenprodukt
Inflationsindexierte Bundesanleihen sind nach wie vor ein Nischenprodukt. Im Juni 2021 wurden nur fünf mit unterschiedlichen Laufzeiten gehandelt. Die reale Rendite dieser Wertpapiere war durchweg negativ so wie die von allen anderen Bundeswertpapieren – vorausgesetzt die Inflation bewegt sich in den kommenden Jahren über einer Rate von 0,4 Prozent im Jahr.
Bei negativen realen Renditen bieten auch inflationsindexierte Bundesanleihen keinen Erhalt der Kaufkraft – und ein Vermögenszuwachs ist schon gar nicht zu erzielen. Sie sind eine Wette auf eine überraschend ansteigende Inflationsrate, die beruhigend auf die Nerven mancher Anleger wirkt.