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Falsche Finanzberatung – wann der Weg zum Rechtsanwalt lohnt

Falsche Finanzberatung – Wann der Weg zum Rechtsanwalt lohnt

Jede Bank muss für falsche Finanzberatung haften. Wenn ein Finanzberater einen Geldanleger unzureichend oder irreführend informiert, kann dieser Schadenersatz geltend machen. Allerdings ist der oft schwer durchzusetzen. Denn die Beweislast liegt bei den Anlegern.

Grundsätzlich ist ein Anlageberater verpflichtet, seine Kunden über alle wesentlichen Aspekte einer Anlage korrekt zu informieren. Unabhängig von einem konkreten Produkt muss er zunächst erfragen, was sein Klient über Wertpapiere weiß, wofür er das Geld anlegen möchte, welche Anlagen er schon hat und wie viel Risiko er bereit ist einzugehen.

Werden Bankkunden Produkte aufgedrängt, die nicht zu ihrem Risikoprofil und ihrer Lebenssituation passen, handelt es sich um eine falsche Finanzberatung. Dann haben Anleger Anspruch auf Schadenersatz.

Typische Fälle:

  • Der Berater empfiehlt einem Senioren Anteile an einem riskanten Immobilienfonds oder Anleihen eines Anleiheherausgebers mit zweifelhafter Kreditwürdigkeit, obwohl der Kunde nur seine Rente aufbessern will.
  • Der Finanzberater verschweigt die Risiken eines Produktes. Das wird selbst dann von manchen Gerichten als falsche Finanzberatung angesehen, wenn der Kunde bereit war, für höhere Renditen auch höhere Risiken einzugehen.

Die Beweislast liegt bei den Anlegern

Was der Berater im Kundengespräch gesagt hat, lässt sich im Nachhinein oft nicht genau rekonstruieren. Hier sollte eigentlich das inzwischen vorgeschriebene Beratungsprotokoll Abhilfe schaffen. Doch Verbraucherschützer kritisieren, dass es in der Praxis eher den Banken hilft, sich vor Klagen zu schützen, als den Kunden bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche. Schadenersatz bekommen Anleger aber nur, wenn sie eine falsche Finanzberatung nachweisen können.

Meistens vernehmen die Gerichte den Geldanleger, etwaige Begleiter und den Berater. Bewiesen ist eine Falschberatung, wenn sie nach Überzeugung des Gerichts nach der Beweisaufnahme feststeht. Wenn Zweifel bleiben, geht das zu Lasten der Anleger.

Schadenersatz wegen verdeckter Provisionen

Gute Chancen auf Schadenersatz haben Anleger dagegen, wenn Banken hinter ihrem Rücken Provisionen von Produktanbietern kassierten. Die Rechtsprechung ist inzwischen eindeutig: Wenn die Bank für eine bestimmte Anlageempfehlung Geld erhält, muss sie dies bei der Beratung offenlegen. Zentrales Argument in den Urteilsbegründungen der Gerichte: Anleger können sich nicht vernünftig für oder gegen eine Geldanlage entscheiden, ohne das Eigeninteresse der Bank zu kennen. Die Banken müssen deshalb für Verluste aufkommen, wenn sie Geheimprovisionen bekamen.

Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Celle können Anleger wegen verdeckter Provisionen sogar im zweiten Anlauf Schadenersatz fordern, wenn sie bereits mit einer auf andere Beratungsfehler gestützten Schadenersatzklage gescheitert sind. Grundsätzlich haben Klagen wegen Undercover-Provisionen gute Erfolgsaussichten. Denn Banken und Sparkassen können kaum bestreiten, dass Zahlungen von Produktanbietern an sie geflossen sind. Die Rückvergütungen waren branchenweit üblich und Hauptgrund dafür, dass Banken ihren Kunden oft und gern Fonds empfahlen.

Die Geheimprovisionen sind längst in zahllosen Verfahren gerichtsfest dokumentiert. Die Gerichte gehen zu Gunsten der Anleger davon aus, dass sie auf die Geldanlage verzichtet hätten, wenn die Bank sie korrekt über die Provisionen informiert hätte. Sie verurteilen die Geldinstitute daher zur kompletten Rückzahlung des Anlagebetrags – natürlich abzüglich des Betrags, den die Fondsanteile am Ende noch wert sind.

Wie immer bleibt ein Schlupfloch

Die Haftung gilt unabhängig davon, um welche Art der Geldanlage es sich handelt, wie Gerichte immer wieder betonen. Es ist also egal, ob Sie beispielsweise Fonds oder Zertifikate gekauft haben. Allerdings bleibt den Banken in vielen Fällen eine Hintertür: Sie können behaupten, dass ein Finanzprodukt über ein Festpreisgeschäft direkt von der Bank erworben wurde. In solchen Fällen muss das Geldinstitut nicht offenlegen, was es an diesem Geschäft verdiente. Dementsprechend besteht auch kein Schadenersatzanspruch.

Immer häufiger behaupten Banken und Sparkassen, sie hätten die fraglichen Wertpapiere nicht auf Kommissionsbasis vermittelt, sondern erst selbst gekauft und sie dann an den Anleger weiterverkauft – und setzen sich damit vor Gericht oft genug durch. Verbraucherschützer kritisieren dieses Schlupfloch und fordern dessen Schließung per Gesetz. Schließlich könnten Anleger bei einem Festpreisgeschäft die Profitinteressen eines Finanzberaters genauso wenig erkennen wie bei einem Kommissionsgeschäft, bei dem das Geldinstitut die Provisionen stillschweigend unter den Teppich kehrt, so das Argument.

Ob ein Anleger eine Geldanlage direkt von einer Bank erworben oder diese das Geschäft vermittelt hat, erfahren Kunden oft nicht. Selbst eine genaue Prüfung der Unterlagen muss keine Klarheit schaffen. Im Zweifel bleibt nur, einen Experten zu Rate zu ziehen.

Schadenersatz erst bei der Bank einfordern

Ohne Rechtsanwalt lässt sich Schadenersatz gegen Banken, Sparkassen und Volksbanken kaum durchsetzen. Dennoch sollten Sie zunächst selbst an die Bank schreiben. Denn dann müssen die Geldinstitute alle Rechtsanwaltskosten übernehmen, falls sie zu Schadenersatz verurteilt werden.

Hintergrund: Anwaltshonorare, die schon vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung anfielen, müssen verurteilte Geldinstitute nicht ersetzen – es sei denn, Sie fordern den Schadenersatz zunächst selbst ein, bevor Sie einen Rechtsanwalt einschalten. Dann können Sie auch Ersatz für außergerichtliche Rechtsanwaltshonorare verlangen. Diese Honorare können je nach Höhe der Schadenersatzforderung weit über 1.000 Euro betragen.

Das Schreiben an die Bank formulieren

So sollten Sie bei Ihrer Schadenersatzforderung an die Bank vorgehen:

  • Schreiben Sie an die Bank, Sparkasse oder Volksbank, die Sie bei der Geldanlage beraten hat.
  • Nennen Sie die Geldanlage, das Datum des Vertragsschlusses und möglichst auch die Beratungstermine.
  • Stellen Sie dar, wie viel Geld Sie mit der Anlage verloren haben.
  • Fordern Sie bei Fonds, die Sie nicht verkaufen können, den Ersatz der gesamten Investition Zug um Zug gegen Rückübertragung der Fondsanteile.
  • Behaupten Sie: Für diese Geldanlage hat das Geldinstitut Provisionen kassiert, ohne Sie darüber zu informieren.
  • Verlangen Sie den Ausgleich der Verluste innerhalb einer angemessenen Frist. Was angemessen ist, hängt davon ab, wie lange der Kauf der Anlage zurückliegt und wie komplex der Fall ist. Meist sind drei bis vier Wochen ausreichend Zeit für die Bank, mögliche Ansprüche zu prüfen und zu reagieren.
  • Kündigen Sie an, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, sobald die Frist verstrichen ist.
  • Schicken Sie das Schreiben als Einschreiben mit Rückschein oder lassen Sie es durch einen zuverlässigen Boten, der bei Bedarf als Zeuge zur Verfügung steht, persönlich in den Briefkasten des Geldinstituts stecken.
  • Wenn Sie irrtümlich zu Unrecht Schadenersatz fordern oder Ihnen im Forderungsschreiben Fehler unterlaufen und es unwirksam ist, schadet das nicht. Im schlimmsten Fall müssen Sie lediglich die Kosten für die außergerichtliche Vertretung durch Ihren Rechtsanwalt selbstbezahlen. Wenn Sie von vornherein auf ein Forderungsschreiben verzichten, steht hingegen fest, dass Sie diesen Teil der Rechtsanwaltsrechnung auf jeden Fall selbst übernehmen müssen.

Falsche Finanzberatung – Den passenden Rechtsanwalt finden

  •  Wer sich von seinem Finanzberater verladen fühlt, sollte nach einer auf Bankrecht spezialisierten Kanzlei suchen, die ausschließlich Geldanleger vertritt – und nicht auch Vermittler, Fondsgesellschaften oder gar Banken und Sparkassen. Günstig ist, wenn Sie eine Kanzlei finden, die bereits erfolgreich Schadenersatzansprüche gegen Ihre Bank durchgesetzt hat. Sie kann die Erfolgsaussichten Ihrer Forderung meist schneller und zuverlässiger beurteilen. Suchen Sie per Internet und Branchenbuch. Fragen Sie nach, wenn Ihnen Informationen fehlen.
  • Ob Sie besser einen einzelnen Rechtsanwalt, eine kleine oder eine große Kanzlei einschalten, lässt sich pauschal nicht beantworten. Bei Einzelanwälten und kleinen Kanzleien ist zuweilen die Betreuung der Mandanten besser und persönlicher. Gute große Kanzleien können mitunter auf mehr einschlägige Erfahrungen und spezielles Knowhow zurückgreifen.
  • Seien Sie skeptisch, wenn Sie auf Interessengemeinschaften oder ähnliche Vereine stoßen. Von Betroffenen gestartete Selbsthilfe und Vernetzung sind eine gute Idee und können nützlich sein. Interessengemeinschaften geschädigter Geldanleger sind allerdings häufig von Rechtsanwälten initiiert und gesteuert. Sie wollen auf diese Weise Mandanten akquirieren. Besser sind Sie oft beraten, wenn Sie direkt eine Rechtsanwaltskanzlei beauftragen.
  • Die Erstberatung inklusive einer Prüfung der Erfolgsaussichten bieten viele Rechtsanwaltskanzleien für pauschal 100 bis 200 Euro an. Mehr als 250 Euro darf eine Erstberatung ohnehin nicht kosten. Erst wenn der Rechtsanwalt tatsächlich tätig werden soll, wird meist ein Vorschuss aufs Honorar fällig.
  • Rechtsanwalts- und Gerichtskosten bemessen sich nach der Höhe des Streitwertes. Je höher Ihre Schadenersatzforderungen, desto teurer wird auch das Verfahren. Allerdings: Niedrige Forderungen stehen in einem ungünstigeren Verhältnis zu den gesamten Verfahrenskosten. Sie können bei einem Streitwert von beispielsweise 5.000 Euro mehr als 3.000 Euro betragen. Das sind rund 60 Prozent der Forderung. Bei einem Streitwert von 100.000 Euro summieren sich Rechtsanwalts- und Gerichtskosten auf fast 15.000 Euro. Doch sie machen lediglich 15 Prozent der Forderung aus. Mit anderen Worten: Geringe Streitwerte werden im Verhältnis teurer, wenn das Verfahren wegen falscher Finanzberatung keinen Erfolg hat.

Der Autor


Markus Neumann ist Finanzjournalist, Gründer des Online-Anlegermagazins Fairvalue und Sachbuchautor. Zuletzt erschien von ihm „Das ETF-Portfolio – wie Sie ein fast unschlagbares Depot zusammenstellen und managen“. 2020 war er für den Deutschen Journalistenpreis in der Kategorie Vermögensverwaltung nominiert. Folgen Sie ihm auf Twitter.

© Fairvalue, aktualisiert am 25.07.2022

Fotografie: Felix Russel Saw / Unsplash

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