Viele Unternehmen zahlen ihren Angestellten vermögenswirksame Leistungen (VL). Je nach Branche sind das zwischen 6,65 und 40 Euro monatlich. Um in den Genuss dieser Leistung zu kommen, müssen Angestellte einen VL-Sparplan abschließen. Zusätzlich zu den Leistungen des Arbeitgebers können sie ihre Beiträge aus ihrem eigenen Gehalt aufstocken. Die Summe wird dann vom Gehalt abgezogen und zusammen mit den Arbeitgeber-Zuschüssen vom Unternehmen auf das Sparplan-Konto eingezahlt.
Ist der Arbeitgeberzuschuss niedriger als die Mindestanlagesumme für Ihr Wunschprodukt, müssen Sie etwas dazulegen. Vermögenswirksame Leistungen können in verschiedene Anlagen fließen. Etwa einen VL-Banksparplan, Bausparvertrag, ins Rendite-Bausparen oder ins sogenannte Beteiligungssparen mit Aktienfonds (VL-Fondssparplan).
Bausparen und VL-Fondssparpläne fördert der Staat noch zusätzlich mit der sogenannten Arbeitnehmersparzulage. Die erhalten aber nur Angestellte, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen unter 17.900 Euro liegt. Beim Fondssparplan dürfen es höchstens 20.000 Euro sein. Wer mehr verdient und keine Immobilie kaufen will, ist mit einem VL-Banksparplan gut beraten.
Der VL-Banksparplan
Ein VL-Banksparplan eignet sich für Arbeitnehmer mit höherem Einkommen und funktioniert ähnlich wie ein normaler Banksparplan. Nur werden sie über die Zahlung vermögenswirksamer Leistungen vom Arbeitgeber bezuschusst. Dafür ist die Anlagedauer festgelegt: Sie müssen sechs Jahre einzahlen und dann maximal ein Jahr auf Ihr Geld warten.
Es gibt zwei Verzinsungsvarianten: Entweder ist der Zins über die gesamte Laufzeit fest oder es gibt einen geringen variablen Basiszins, der am Ende der Laufzeit von einem hohen Schlussbonus aufgestockt wird. Vergleichen Sie mehrere Angebote!
Ein VL-Banksparplan ist ohne Risiko. Das Geld ist über die gesetzliche Einlagensicherung abgesichert. VL-Banksparpläne sind während der Laufzeit kündbar. Doch wenn man nicht bis zum Schluss bei der Stange bleibt, werden diese Verträge unattraktiv, insbesondere die mit Schlussbonus.
Alle, die keinen Anspruch auf die staatliche Arbeitnehmersparzulage haben, weil ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen über 20.000 Euro liegt, können mit einem VL-Banksparplan nichts falsch machen. Falsch wäre nur, das Geldgeschenk des Arbeitgebers auszuschlagen. Leider gibt es diese Sparpläne nur bei wenigen Banken. Welche das aktuell sind, können Sie beispielsweise über die Website der Stiftung Warentest (Suchwort „VL-Banksparpläne“) recherchieren. Die Abfrage ist allerdings nicht kostenlos.
VL-Fondssparen – Höhere Renditechancen
Vermögenswirksame Leistungen können auch in einen Sparplan auf Aktienfonds fließen. Diese Verträge nennen sich VL-Fondsparplan und eignen sich für Arbeitnehmer, die höhere Renditechancen wollen und bereit sind, dafür auch ein größeres Risiko zu tragen.
Wer als Single ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von weniger als 20.000 Euro hat (Ehepaare: 40.000 Euro), erhält zusätzlich Zuschüsse vom Staat (Arbeitnehmersparzulage) in Höhe von 20 Prozent der VL-Leistungen, maximal 80 Euro pro Jahr.
Die Laufzeit für alle VL-Verträge beträgt normalerweise sechs Jahre. Besser ist es aber, wenn Sie davon ausgehen, dass Sie ihr Geld mindestens 15 Jahre im Fonds lassen. Sonst ist das Risiko, mit Aktienfonds Geld zu verlieren, zu hoch. Bei einer kurzen Anlagedauer ist die Gefahr größer, dass die Kurse ausgerechnet dann im Keller sind, wenn der Fonds versilbert werden soll.
VL-Fondssparpläne lohnen sich auch für Angestellte, die wegen eines zu hohen Einkommens keine staatliche Zulage bekommen. Wählen Sie einen global anlegenden börsengehandelten Indexfonds (ETF), etwa auf den MSCI World Index oder den MSCI All Countries World Index, der auch Schwellenländer wie Brasilien und China enthält.