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Vermögenswirksame Leistungen

auch VL-Sparen genannt

Viele Unternehmen zahlen  ihren Angestellten vermögenswirksame  Leistungen (VL). Je nach Branche sind  das zwischen 6,65 und 40 Euro monatlich. Um in den Genuss dieser Leistung zu  kommen, müssen Angestellte einen VL-Sparplan abschließen. Zusätzlich zu den  Leistungen des Arbeitgebers können sie  ihre Beiträge aus ihrem eigenen Gehalt  aufstocken. Die Summe wird dann vom Gehalt abgezogen und zusammen mit den  Arbeitgeber-Zuschüssen vom Unternehmen auf das Sparplan-Konto eingezahlt.

Ist der Arbeitgeberzuschuss niedriger als  die Mindestanlagesumme für Ihr Wunschprodukt, müssen Sie etwas dazulegen. Vermögenswirksame Leistungen können in verschiedene Anlagen fließen. Etwa einen VL-Banksparplan,  Bausparvertrag, ins Rendite-Bausparen oder  ins sogenannte Beteiligungssparen mit  Aktienfonds (VL-Fondssparplan).

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Bausparen und VL-Fondssparpläne fördert der  Staat noch zusätzlich mit der sogenannten  Arbeitnehmersparzulage. Die erhalten aber  nur Angestellte, deren zu versteuerndes  Jahreseinkommen unter 17.900 Euro liegt.  Beim Fondssparplan dürfen es höchstens  20.000 Euro sein. Wer mehr verdient und  keine Immobilie kaufen will, ist mit einem  VL-Banksparplan gut beraten.

Der VL-Banksparplan

Ein VL-Banksparplan eignet sich für Arbeitnehmer mit höherem Einkommen und funktioniert ähnlich  wie ein normaler Banksparplan. Nur  werden sie über die Zahlung vermögenswirksamer Leistungen vom Arbeitgeber bezuschusst.  Dafür ist die Anlagedauer festgelegt: Sie  müssen sechs Jahre einzahlen und dann  maximal ein Jahr auf Ihr Geld warten.

Es gibt zwei Verzinsungsvarianten: Entweder ist der Zins über die  gesamte Laufzeit fest oder es gibt einen  geringen variablen Basiszins, der am Ende  der Laufzeit von einem hohen Schlussbonus aufgestockt wird. Vergleichen Sie  mehrere Angebote!

Ein VL-Banksparplan ist ohne Risiko. Das Geld ist über die gesetzliche Einlagensicherung abgesichert. VL-Banksparpläne sind während  der Laufzeit kündbar. Doch wenn man  nicht bis zum Schluss bei der Stange  bleibt, werden diese Verträge unattraktiv,  insbesondere die mit Schlussbonus.

Alle, die keinen Anspruch auf die  staatliche Arbeitnehmersparzulage  haben, weil ihr zu versteuerndes  Jahreseinkommen über 20.000 Euro  liegt, können mit einem VL-Banksparplan  nichts falsch machen. Falsch wäre nur, das Geldgeschenk des  Arbeitgebers auszuschlagen. Leider gibt es diese Sparpläne nur bei wenigen Banken. Welche das aktuell sind, können Sie beispielsweise über die Website der Stiftung Warentest (Suchwort „VL-Banksparpläne“) recherchieren. Die Abfrage ist allerdings nicht kostenlos.

VL-Fondssparen – Höhere Renditechancen

Vermögenswirksame Leistungen können auch in einen Sparplan auf Aktienfonds fließen. Diese Verträge nennen sich VL-Fondsparplan und eignen sich für Arbeitnehmer, die höhere Renditechancen wollen und bereit sind, dafür auch ein größeres Risiko zu tragen.

Wer als Single ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von weniger als  20.000 Euro hat (Ehepaare: 40.000 Euro),  erhält zusätzlich Zuschüsse vom Staat  (Arbeitnehmersparzulage) in Höhe von 20 Prozent der VL-Leistungen, maximal  80 Euro pro Jahr.

Die Laufzeit für alle VL-Verträge  beträgt normalerweise sechs Jahre. Besser ist es aber, wenn Sie davon ausgehen, dass Sie ihr Geld mindestens 15 Jahre im Fonds lassen. Sonst ist das Risiko, mit Aktienfonds Geld  zu verlieren, zu hoch. Bei einer kurzen Anlagedauer ist die Gefahr größer, dass die  Kurse ausgerechnet dann im Keller sind, wenn der Fonds versilbert werden soll.

VL-Fondssparpläne lohnen sich auch für Angestellte, die wegen eines zu hohen Einkommens keine staatliche Zulage bekommen. Wählen Sie einen global anlegenden börsengehandelten Indexfonds (ETF), etwa auf den MSCI World Index oder den MSCI All Countries World Index, der auch Schwellenländer wie Brasilien und China enthält.

© Fairvalue, aktualisiert am 09.04.2021

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