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Rürup-Rente

auch Basisrente genannt
Geeignet zur Altersvorsorge für gutverdienende Selbstständige, Angestellte und Beamte.

Die Rürup-Rente ist eine staatlich geförderte Rente für Wohlhabende: Wer viel verdient und viel Steuern zahlt, profitiert viel stärker von den Steuervorteilen dieser Altersvorsorge als Durchschnitts- oder Geringverdiener.

Das Angebot richtet sich in erster Linie an Selbstständige, weil sie meist keine Riester-Rente und Betriebsrente abschließen können. Doch auch Angestellte und Beamte können mit Rürup-Verträgen vorsorgen. Das Finanzamt erkennt pro Jahr Beiträge bis zu 24.000 Euro von Alleinstehenden und 48.000 Euro von Verheirateten an. Davon ist ein steigender Anteil als Sonderausgaben absetzbar. Er klettert von 60 Prozent (im Jahr 2005) in 2-Prozent-Schritten bis auf 100 Prozent im Jahr 2025.

Die Rürup-Rente ist nach ihrem Erfinder, dem Ökonomen Bert Rürup, benannt. Ein anderer Begriff für diese Vorsorgeform ist „Basisrente“. Es gibt sie in drei Varianten: als fondsgebundene Rentenversicherung, Fondssparplan und als klassische private Rentenversicherung.

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Bei den klassischen Rentenversicherungen investieren die Anbieter die Beiträge ihrer Kunden sicherheitsorientiert. Die anderen beiden Varianten sind riskanter: Hier fließen die Beiträge in Fonds.

Für die Rürup-Rente gelten strenge gesetzliche Vorgaben. Nur Tarife, die sie erfüllen, bekommen vom Bundeszentralamt für Steuern ein Zertifikat. Dies ist die Voraussetzung für die steuerliche Förderung.

Renditechance

Rürup-Renten auf Fondsbasis bieten höhere Chancen. Dafür sind aber auch die Risiken höher. Verluste sind möglich (siehe unten). Planbar und sicher ist die Rürup-Vorsorge mit klassischen Rentenversicherungen. Wie hoch die Rente bei dieser Variante später einmal sein wird, hängt wesentlich von den Abschluss und Verwaltungskosten des Versicherers ab sowie vom Kapitalanlageerfolg, den er für die Kunden erzielt. Je höher die Kosten, desto weniger fließt in den Spartopf und desto niedriger ist die Rente.

Ein anderer Parameter ist das Renteneintrittsalter. Rürup-Rentner müssen je nach Rentenbeginn einen steigenden Anteil der Rürup-Rente versteuern. Der Prozentsatz steigt mit jedem Rentnerjahrgang stufenweise an. Wer erst 2040 ins Rentenalter kommt, muss 100 Prozent seiner Rente beim Finanzamt abrechnen. Ältere Rürup-Sparer, die demnächst in Rente gehen, dürfen sich deshalb über eine höhere Rendite freuen als jüngere.

Die 24.000 Euro Einzahlung pro Jahr, die das Finanzamt bei einem Alleinstehenden maximal fördert, können viele Rürup-Sparer allerdings nicht vollständig nutzen. Beiträge an die gesetzliche Rentenkasse oder ein berufsständisches Versorgungswerk mindern den Betrag, den sie geltend machen können. Gedrückt wird die künftige Rente bei manchen Anbietern auch durch Kosten für Zusatzleistungen. Sie sind oft gar nicht sinnvoll, dennoch müssen die Kunden sie bei einigen Versicherungen mit abschließen, wie etwa einen Hinterbliebenenschutz.

Eine wichtige Rolle bei den Rürup-Rentenversicherungen spielt auch der zusätzliche Rentenanteil aus Überschüssen. Versicherer, die das Geld ihrer Kunden gut angelegt haben, können sie auch ordentlich an den erwirtschafteten Überschüssen beteiligen.

Sicherheit

Klassische Rürup-Rentenversicherungen sind eine sichere Vorsorge. Hier erfährt der Kunde bereits vor Vertragsschluss, wie hoch seine Rente im Alter mindestens sein wird. Das macht die Vorsorge planbar. Auf Fonds sollten Sie nur setzen, wenn Sie Ihren Grundbedarf im Alter schon anderweitig gedeckt haben. Laufen die Fonds schlecht, kann es zu Verlusten kommen. Das Risiko tragen Sie. Im Gegensatz zur ebenfalls staatlich geförderten Riester-Rente müssen nicht einmal Ihre Einzahlungen garantiert werden. Immerhin kann das für eine Rürup-Rente angesparte Kapital nicht gepfändet werden. Es ist außerdem Hartz-IV-sicher.

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Flexibilität

Alle Rürup-Verträge sind sehr unflexibel:

  • Nur eine Rente. Mit einem Rürup-Vertrag entscheiden sich Sparer ein für alle Mal für eine Rente. Eine Kapitalauszahlung ist nicht möglich – auch keine Teilauszahlung. Die Rente kann erst mit 60 Jahren beginnen, bei ab 2012 geschlossenen Verträgen frühestens mit 62. Ein Rürup-Vertrag ist also weniger flexibel als eine private Rentenversicherung.
  • Kündigung ausgeschlossen. Sparer können ihren Vertrag nicht kündigen und keinen Rückkaufswert kassieren. Sie können nur aufhören einzuzahlen, das heißt den Vertrag beitragsfrei stellen. Doch wenn dann nur wenig Deckungskapital vorhanden ist, sind im ungünstigsten Fall alle Einzahlungen verloren.
  • Vertrag wechseln. Kunden dürfen laut Gesetz mit ihrem angesparten Kapital zu einem anderen Anbieter wechseln – vorausgesetzt, die Vertragsbedingungen des Anbieters lassen dies zu. Dies tun nur wenige.
  •  Vererben und Beleihen unmöglich. Kunden können ihre Rürup-Rente nicht vererben. Es ist außerdem nicht erlaubt, den Vertrag zu beleihen, beispielsweise um an ein Darlehen zu kommen.

Empfehlung

Wenn Sie selbstständig sind und damit rechnen können, dass Sie dauerhaft gut verdienen, fahren Sie gut mit einer Rürup-Rente. Sie erzielen eine höhere Rendite als mit einer vergleichbaren, nicht geförderten Vorsorge. Für Angestellte sind Riester-Rente und betriebliche Altersvorsorge die erste Wahl. Geringverdiener und selbstständige Einzelkämpfer, die nicht viel Geld übrig haben, sollten die Finger von der Rürup-Rente lassen. Bei der Suche nach einem guten Anbieter helfen Ihnen die Untersuchungen der Zeitschrift Finanztest.

© Fairvalue, aktualisiert am 03.01.2019

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