sind geschlossene Fonds, die beispielsweise in Wind und Solarparks, Wasserkraftwerke oder Biogasanlagen investieren. Die Projekte werden mit Krediten und mit Anlegergeld finanziert. Nach dem neuen Kapitalanlagegesetzbuch, das am 22. Juli 2013 in Kraft getreten ist, dürfen nur noch maximal 60 Prozent des Fonds mit Krediten finanziert werden.
Privatanleger können sich als Kommanditisten mit Summen meist ab 10.000 Euro (plus 5 Prozent Abschlussprovision) an einem Fonds beteiligen. Dafür werden ihnen Renditen bis zu 10 Prozent in Aussicht gestellt, die durch den Verkauf des erzeugten Stroms erwirtschaftet werden sollen. Über jährliche Ausschüttungen erhalten Anleger ihre Einlage zurück sowie zusätzlich eine Vergütung für ihr Kapital.
Haben Anbieter die Erträge des Fonds zu positiv eingeschätzt, können Ausschüttungen geringer ausfallen oder ganz wegfallen. Geht der geschlossene Ökofonds pleite, können Anleger ihre gesamte Einlage verlieren, weil sie als Mitunternehmer der Fondsgesellschaft für Verluste bis zur Höhe ihrer Einlage haften. Ein vorzeitiger Verkauf der Fondsanteile ist meist nur mit Verlusten möglich (siehe geschlossene Fonds). Geschlossene Ökofonds sind allenfalls etwas für vermögende Anleger. Wegen der hohen Risiken sollten auch sie nicht mehr als 5 Prozent ihres Vermögens in Ökofonds stecken.
Eine gute Chance, mit Wind, Solar oder Biogasanlagen Geld zu verdienen, bieten Bürgerbeteiligungen. Da sich bei solchen Projekten in der Regel alle Beteiligten kennen und die Ziele des Projekts gemeinsam planen, wird hier meist vorsichtiger kalkuliert. Hohe Provisionen, die Banken und Vermittler für den Vertrieb der Fonds kassieren, fallen nicht an. Da alle Anleger Mitspracherechte haben, können sie Fehlentwicklungen leichter erkennen. Risikolos sind allerdings auch Bürgerbeteiligungen nicht.