Genussscheine sind Wertpapiere, die von Banken und anderen Finanzvermittlern angeboten werden. Sie verbinden die Eigenschaften von Anleihen und Aktien. Einerseits haben Anleger in der Regel einen Anspruch auf Rückzahlung des investierten Kapitals wie bei einer Anleihe. Andererseits ist die Höhe der Verzinsung meistens vom Erfolg des Unternehmens abhängig, das den Genussschein ausgegeben hat. Damit ähneln die Papiere Aktien. Deren Dividenden, die an die Aktionäre ausgeschüttet werden, richten sich ebenfalls nach der wirtschaftlichen Entwicklung des Konzerns, der die Aktie ausgegeben hat.
Genussscheine können unabhängig von der Gesellschaftsform eines Unternehmens herausgegeben werden. Unter den Herausgebern sind nicht nur Aktiengesellschaften, sondern auch GmbHs oder Kommanditgesellschaften (KGs). Die inhaltliche Gestaltung von Genussscheinen ist gesetzlich nicht geregelt. Deshalb gibt es zahlreiche Varianten. Die jeweiligen Konditionen sind in den Genussscheinbedingungen festgelegt.
Die meisten Genussscheine bieten jährlich einen festen Zinsertrag. Darüber hinaus erhalten Sie eine Zusatzzahlung, wenn das Unternehmen einen ausreichenden Jahresüberschuss oder Bilanzgewinn erzielt. Bei einem Verlust fällt diese Zahlung aus. Genussscheine ohne garantierte Mindestverzinsung werfen dann gar keinen Ertrag ab. Schreibt das Unternehmen in der Zukunft wieder schwarze Zahlen, werden die Zahlungen aber oft nachträglich geleistet.
Eine andere Variante sind Genussscheine mit Verlustbeteiligung. Mit ihnen können Sie einen Teil Ihres Kapitals verlieren. Zudem gibt es Genussscheine mit Optionsrecht. Sie bieten die Möglichkeit, Aktien des Unternehmens zu einem vorher festgelegten Preis zu kaufen. Der Genussschein selbst verfällt nicht. Er bleibt bis zum Ende der Laufzeit gültig. Eine weitere Spielart sind Genussscheine mit Wandlungsrecht. Hier können Sie sich am Ende der Laufzeit entscheiden, ob Sie Ihr Geld zurück oder stattdessen Aktien in einem festgelegten Verhältnis beziehen wollen.
Vorsicht: Wenn Ihnen „Genussrechte“ nicht über eine Bank, sondern direkt von der Firma angeboten werden, die sie herausgibt, sind dies keine Wertpapiere, die an der Börse gehandelt werden, sondern hoch riskante Vermögensanlagen, die nicht für Kleinanleger geeignet sind. Sie werden häufig auch als Genussscheine bezeichnet.