Geeignet für erfahrene Anleger mit hoher Risikobereitschaft als Beimischung in einem größeren Anlageportfolio.
Genussscheine sind Wertpapiere, die von Banken und anderen Finanzvermittlern angeboten werden. Sie verbinden die Eigenschaften von Anleihen und Aktien. Einerseits haben Anleger in der Regel einen Anspruch auf Rückzahlung des investierten Kapitals wie bei einer Anleihe. Andererseits ist die Höhe der Verzinsung meistens vom Erfolg des Unternehmens abhängig, das den Genussschein ausgegeben hat. Damit ähneln die Papiere Aktien. Deren Dividenden, die an die Aktionäre ausgeschüttet werden, richten sich ebenfalls nach der wirtschaftlichen Entwicklung des Konzerns, der die Aktie ausgegeben hat.
Genussscheine können unabhängig von der Gesellschaftsform eines Unternehmens herausgegeben werden. Unter den Herausgebern sind nicht nur Aktiengesellschaften, sondern auch GmbHs oder Kommanditgesellschaften (KGs). Die inhaltliche Gestaltung von Genussscheinen ist gesetzlich nicht geregelt. Deshalb gibt es zahlreiche Varianten. Die jeweiligen Konditionen sind in den Genussscheinbedingungen festgelegt.
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Die meisten Genussscheine bieten jährlich einen festen Zinsertrag. Darüber hinaus erhalten Sie eine Zusatzzahlung, wenn das Unternehmen einen ausreichenden Jahresüberschuss oder Bilanzgewinn erzielt. Bei einem Verlust fällt diese Zahlung aus. Genussscheine ohne garantierte Mindestverzinsung werfen dann gar keinen Ertrag ab. Schreibt das Unternehmen in der Zukunft wieder schwarze Zahlen, werden die Zahlungen aber oft nachträglich geleistet.
Eine andere Variante sind Genussscheine mit Verlustbeteiligung. Mit ihnen können Sie einen Teil Ihres Kapitals verlieren. Zudem gibt es Genussscheine mit Optionsrecht. Sie bieten die Möglichkeit, Aktien des Unternehmens zu einem vorher festgelegten Preis zu kaufen. Der Genussschein selbst verfällt nicht. Er bleibt bis zum Ende der Laufzeit gültig. Eine weitere Spielart sind Genussscheine mit Wandlungsrecht. Hier können Sie sich am Ende der Laufzeit entscheiden, ob Sie Ihr Geld zurück oder stattdessen Aktien in einem festgelegten Verhältnis beziehen wollen.
Vorsicht: Wenn Ihnen „Genussrechte“ nicht über eine Bank, sondern direkt von der Firma angeboten werden, die sie herausgibt, sind dies keine Wertpapiere, die an der Börse gehandelt werden, sondern hoch riskante Vermögensanlagen, die nicht für Kleinanleger geeignet sind. Sie werden häufig auch als Genussscheine bezeichnet.
Renditechance
Sie hängt von der Art und Ausstattung des Genussscheines ab. Grundsätzlich bieten diese Wertpapiere aber höhere Renditechancen als Anleihen. Ein Grund dafür ist die unsichere Verzinsung. Ein weiterer ist das größere Zahlungsausfallrisiko. Denn bei einer Pleite des Unternehmens stehen Inhaber von Genussscheinen ganz hinten in der Schlange der Gläubiger. Besitzer von Anleihen etwa werden zuvor bedient.
Sicherheit
Je geringer die Kreditwürdigkeit eines Unternehmens, das Genussscheine herausgibt, desto höher ist das Risiko. Bei einer Unternehmenspleite können Genussscheine wertlos werden (siehe oben). Die Kurse von Genussscheinen schwanken während der Laufzeit. Wie stark sie dies tun, hängt wiederum von ihrer Ausstattung ab. In der Regel schwanken sie mehr als die Kurse von Anleihen, aber deutlich weniger als die von Aktien.
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Flexibilität
Genussscheine können an Börsen ge- und verkauft werden. Doch viele von ihnen werden kaum gehandelt. Das bedeutet, dass Sie diese Papiere nicht jederzeit verkaufen können. Wenn Ihnen Flexibilität wichtig ist, sollten Sie nur Genussscheine kaufen, die täglich in ausreichender Menge gehandelt werden. Das sind meistens Papiere, von denen eine sehr hohe Zahl herausgegeben wurde. Eine Orientierung sind auch die Tagesumsätze mit einzelnen Genussscheinen. Sie werden von den Börsen angegeben.
Empfehlung
Wer gerne eine feste Verzinsung kassiert, aber gleichzeitig von der Gewinnentwicklung eines Unternehmens profitieren will, liegt mit Genussscheinen richtig. Sie sind als Depotbeimischung, nicht aber als Fundament für ein gemischtes Anlageportfolio geeignet. Nicht geeignet für Kleinanleger sind hingegen Genussrechte, die nicht über eine Bank, sondern direkt von der Firma, die sie herausgibt, vertrieben werden. Sie werden nicht an Börsen gehandelt und unterliegen nicht dem Wertpapierhandelsgesetz. Im Insolvenzfall kommen Genussrechtsinhaber häufig erst dann an die Reihe, wenn die Forderungen erstrangiger Gläubiger bedient sind. Daher gehen sie in diesem Fall meistens leer aus.
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