kaufen Containerschiffe und Frachter für den Transport von Gütern und Rohstoffen. Schiffsfonds sind geschlossene Fonds, die für Kleinanleger wegen hoher Kosten und zum Teil kaum überschaubarer Risiken ungeeignet sind.
Ein Schiffsfonds ist eine Gesellschaft von Anlegern, die sich für viele Jahre an Schiffen beteiligen. Die Schiffe wurden in der Vergangenheit meist zu 40 Prozent mit Anlegergeld und zu 60 Prozent mit Krediten finanziert. Sobald der Fonds genügend Anlegergeld eingesammelt hat, wird er geschlossen. Er nimmt keine neuen Anleger mehr auf.
Die Fondsbetreiber stellen den Anlegern jährliche Ausschüttungen und Gewinne bei Auflösung des Fonds in Aussicht. Die jährlichen Auszahlungen sind zunächst aber nur Rückzahlungen aus dem eingesetzten Kapital. Sie sollen durch Charterraten für die von den Schiffen beförderte Fracht erwirtschaftet werden. Gewinne gibt es meist erst, wenn das Schiff verkauft wird und die Kredite getilgt sind.
Vor 2006 sind Schiffsfondsanleger noch in den Genuss steuerlicher Verlustzuweisungen gekommen. Solche Anleger müssen beim Verkauf ihres Schiffes meist mit einer Steuerforderung rechnen. Wirtschaftet ein Fonds nicht erfolgreich, können Anleger als Mitunternehmer ihre Einlage verlieren.
Schiffsfonds laufen meist 12 bis 15 Jahre oder länger und können vor Ende der Mindestlaufzeit nicht gekündigt werden. Beteiligungen sind meist ab 10.000 Euro plus 8 bis 15 Prozent Abschlussprovision möglich. Die im Prospekt angegebene Laufzeit ist nur eine Prognose. Sie kann deutlich überschritten werden, aber auch kürzer ausfallen, wenn das Schiff vorher verkauft wird.
Zahlreiche Schiffsfonds gerieten in den vergangenen Jahren in Schieflage. Als der Welthandel im Zuge der Finanzkrise ins Stocken geriet, brachen die Transportentgelte, sogenannte Charterraten, ein. Gleichzeitig konkurrierten weltweit ohnehin zu viele Schiffe um Fracht. Auch diese Überkapazitäten drückten auf die Charterraten. Manche Schiffe erhielten schließlich gar keine Transportaufträge mehr.
Für Anleger, die in Schiffsfonds investiert haben, ist diese Entwicklung finanziell ruinös. Hunderte Schiffsfonds, die in finanzielle Not geraten sind, brauchen Geld – oder müssen Schiffe notverkaufen. Mehr als 180 Anlegerschiffe sind schon pleite. Anleger, denen die Schiffsbeteiligungen häufig als sicheres Investment verkauft wurden, sollen Nachschüsse leisten und/oder Ausschüttungen zurückzahlen. In vielen Fällen wurde darum prozessiert. Meistens verloren die Anleger.
Am 12. März 2013 entschied der Bundesgerichtshof (BGH) jedoch in zwei Fällen erstmals zugunsten der Anleger. Fondsanbieter dürften Ausschüttungen nur zurück fordern, wenn das im Gesellschaftsvertrag eindeutig so vorgesehen sei, urteilte der BGH (Az. II ZR 73/11 und II ZR 74/11). Wenn ein Fondsanbieter Ausschüttungen zurückhaben will oder Nachzahlungen fordert, um den Fonds zu retten, sollten sich betroffene Anleger bei einer Verbraucherzentrale oder einem Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Die Juristen klären dann, ob sie zu Zahlungen verpflichtet sind. Außerdem prüfen sie, ob Schadenersatzansprüche gegen Berater bestehen, weil diese falsch beraten oder Vermittlungsprovisionen verschwiegen haben.