Einlagensicherung

Seit 2011 ist jedes Mitgliedsland der EU verpflichtet, die Rückzahlung von Spareinlagen bis zu 100.000 Euro pro Bank und Kunde zu garantieren. Diese Regelung gilt für Girokonten, Guthaben auf Kreditkartenkonten, Tagesgeld, Festgeld sowie für Sparbriefe und Sparkonten. Für Gemeinschaftskonten von Eheleuten beträgt die abgesicherte Summe 200.000 Euro. Auf die gesetzliche Einlagensicherung besteht ein Rechtsanspruch, der einklagbar ist.

© Fairvalue, aktualisiert am 28.02.2019

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