Sparbriefe sind festverzinsliche Wertpapiere, die von Banken und Sparkassen herausgegeben werden. Sie unterscheiden sich nur wenig von Festgeld mit langen Laufzeiten. Die Mindestanlagesummen liegen häufig zwischen 2.500 und 5.000 Euro. Anders als manche Festgeldkonten müssen Sparbriefe üblicherweise am Laufzeitende nicht gekündigt werden.
Es gibt vier Sparbrief Varianten:
- Sparbriefe mit jährlicher Zinszahlung: Sie zahlen die Zinsen meist nach Ablauf eines Laufzeitjahres an den Kunden aus, beispielsweise auf das Girokonto. Das bedeutet, der Zinsertrag wird jährlich steuerlich wirksam.
- Sparbriefe mit jährlicher Zinszahlung und Wiederanlage der Zinsen: Sie funktionieren wie Variante 1, die Zinsen werden aber wieder dem Sparbriefkonto zugebucht und in den folgenden Jahren mitverzinst. Vorteil: Der Kunde muss sich nicht um die Anlage der Zinsen kümmern und profitiert vom Zinseszinseffekt.
- Aufgezinste Sparbriefe: Bei dieser Variante werden die Zinsen nicht jährlich ausgeschüttet, sondern gesammelt und erst am Ende der Laufzeit auf einen Schlag zusammen mit dem Anlagebetrag ausgezahlt. Das kann dazu führen, dass die Zinserträge in diesem Jahr den Sparerpauschbetrag von 801 Euro pro Jahr für Alleinstehende, 1.602 Euro für Verheiratete, übersteigen und Abgeltungsteuer fällig wird, während der Pauschbetrag in den Vorjahren, in denen keine Zinsen flossen, nicht ausgeschöpft wurde.
- Abgezinste Sparbriefe: Hier wird der Zinsertrag beim Kauf des Sparbriefes vom Nennbetrag abgezogen. Am Ende der Laufzeit wird der volle Nennwertzurückbezahlt. Steuerlich sind sie wie Variante 3.