Die Besitzer von Stammaktien genießen alle satzungsgemäßen Rechte als Anteilseigner einer Aktiengesellschaft. Anders als Besitzer von Vorzugsaktien haben sie ein Rede- und Stimmrecht auf der jährlichen Hauptversammlung.
Die Besitzer von Stammaktien genießen alle satzungsgemäßen Rechte als Anteilseigner einer Aktiengesellschaft. Anders als Besitzer von Vorzugsaktien haben sie ein Rede- und Stimmrecht auf der jährlichen Hauptversammlung.
© Fairvalue, aktualisiert am 07.01.2019
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