Es gibt sie als klassisches Produkt und als Fondsgebundene Kapitallebensversicherung. Beide Varianten verbinden eine Erlebensfall- und eine Todesfallleistung. Stirbt der Versicherte vor Vertragsende, überweist der Versicherer an dessen Begünstigten eine einmalige Summe – die Todesfallleistung. Ihre Mindesthöhe wird bei Vertragsschluss festgelegt.
Erlebt der Versicherungsnehmer das Vertragsende seiner klassischen Kapitallebensversicherung, wird die Erlebensfallleistung fällig. Sie wird häufig auch Ablaufleistung genannt. Dann zahlt der Versicherer auf einen Schlag die garantierte Versicherungssumme inklusive der angesammelten Überschussbeteiligung und eines möglichen Schlussüberschusses an den Kunden aus.
Durch die Kombination der beiden Leistungen kann ein Versicherungsnehmer für zwei Fälle gleichzeitig vorsorgen: Er sichert seine Angehörigen ab, die im Falle seines Todes in finanzielle Not geraten könnten. Und er spart mit einem Teil seines Beitrags eine Summe an, die er im Alter möglicherweise benötigt, um seinen eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten.
Das klingt erst einmal nicht schlecht. Doch die Nachteile von Kapitallebensversicherungen sind beachtlich: Die Versicherungsunternehmen binden ihre Vertragspartner in einem unflexiblen Vertrag – oft über mehrere Jahrzehnte. Der Sparvorgang, der in dem Versicherungsprodukt enthalten ist, macht die Absicherung von Angehörigen teuer. Viele Kunden vereinbaren deshalb eine zu niedrige Todesfallleistung, weil sie die Beiträge für das Gesamtprodukt sonst nicht zahlen könnten.
Gleichzeitig kostet die Versicherung des Todesfallrisikos Rendite. Denn je älter ein Versicherter ist, desto teurer ist die Absicherung seines Todesfallrisikos. Hinzu kommen in den meisten Fällen hohe Kosten für Verwaltung und Vertrieb, die ein Kunde kaum erkennen kann. Zudem sind die Steuervorteile von Kapitallebensversicherungen weggefallen. Die Erträge – Auszahlung abzüglich eingezahlter Beiträge – muss der Kunde bei ab 2005 geschlossenen Verträgen voll mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern. Ist er mindestens 62 Jahre alt und lief der Vertrag mindestens zwölf Jahre lang, ist nur auf die Hälfte der Summe die individuelle Steuer fällig.