Freistellungsauftrag

Anleger können ihrer Investmentgesellschaft oder Bank einen Freistellungsauftrag erteilen (Alleinstehende: 801 Euro, Ehepaare: 1 602 Euro). Dann werden bis zu dieser Summe keine Steuern von den jährlichen Erträgen – etwa Zinsen, Dividenden und realisierte Wertsteigerungen bei Wertpapieren – abgezogen.

© Fairvalue 17.07.2017

Beitrag teilen